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Gebührenverordnung Abwasserentsorgung - Inkrafttreten

In Anwendung von Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV, BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Eriswil an seiner Sitzung vom 14. November 2018 die Gebührenverordnung Abwasserentsorgung der Gemeinde Eriswil erlassen hat. Die neue Verordnung tritt per 1. Januar 2019 in Kraft.

Die Abwassergebühren werden wie folgt gesenkt:

Gebühren     bisher  neu
Grundgebühr Fr. 265.00 Fr. 220.00
Verbrauchsgebühr pro m Fr. 2.30 Fr. 1.90
Pauschale Fr. 400.00 Fr. 300.00

Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen seit Publikation beim Regierungsstatthalteramt Oberaargau schriftlich und begründet Beschwerde eingereicht werden.

Gebührenverordnung Abwasserentsorgung (Genehmigungsexemplar)

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