Wie in Huttwil und Sumiswald gab es leider auch in Eriswil einen Fehler bei der Publikation der Gemeindeversammlung. Die Publikation ist leider erst am 7. November erschienen, statt am 31. Oktober 2024. Damit ist die Publikation nicht rechtskonform erfolgt. Der Gemeinderat hat sich jedoch entschieden, die Gemeindeversammlung trotzdem wie geplant am 4. Dezember 2024 um 2000 Uhr in der Mehrzweckhalle Eriswil abzuhalten. Den Stimmberechtigten steht die Möglichkeit offen, wegen Nichteinhaltung der 30-tägigen Einladungsfrist Beschwerde zu führen. Grundsätzlich geht der Gemeinderat davon aus, dass sich die Stimmberechtigten genügend mit den traktandierten Geschäften haben beschäftigen können.
Traktanden:
- Gesamterneuerungswahl für die Amtsdauer 2025 – 2028; Wahl Gemeindepräsident/in
- Wahl des Rechnungsprüfungsorgans für die Amtsdauer 2025 – 2028
- Verpflichtungskredit Schlauchtransportfahrzeug; Beschluss
- Genehmigung Budget 2025, Festlegung der Steueranlage und Liegenschaftssteuer sowie der Feuerwehrersatzabgabe pro 2025 sowie Orientierung über das Investitionsbudget 2025 und die Finanzplanung 2024 – 2029
- Rahmenkredit Güterwegsanierung und Erweiterung Meteorwasserleitung Wässerig; Kenntnisnahme Abrechnung
- Rahmenkredit Kanalsanierung und Instandsetzungen (GEP Massnahmen 2018/2019); Kenntnisnahme Abrechnung
- Verpflichtungskredit Erneuerung Steuerung Zentrale Dorf; Kenntnisnahme Abrechnung
- Verschiedenes
Die Unterlagen zu den Traktanden liegen während 30 Tagen vor der Versammlung bei der Gemeindeschreiberei zur Einsichtnahme auf und können auf der Webseite der Einwohnergemeinde Eriswil (www.eriswil.ch) heruntergeladen werden. Beschwerden gegen Beschlüsse der Gemeindeversammlung sind innert 30 Tagen nach der Gemeindeversammlung beim Regierungsstatthalteramt Oberaargau, Schloss, 3380 Wangen an der Aare einzureichen.
Stimmberechtigte und Gäste sind freundlich zur Gemeindeversammlung und dem anschliessenden Apéro eingeladen.