Protokoll der Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2018
Gestützt auf Art. 61 Organisationsreglement OgR Eriswil ist das Protokoll der Gemeindeversammlung spätestens zehn Arbeitstage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich aufzulegen. In der Zeit vom 12. Dezember 2018 bis 14. Januar 2019 liegt das Protokoll bei der Gemeindeverwaltung Eriswil auf oder kann auf der Webseite heruntergeladen werden. Während der Auflage kann beim Gemeinderat Eriswil schriftlich Einsprache erhoben werden. Über allfällige Einsprachen entscheidet der Gemeinderat. Nach der Auflagefrist wird das Protokoll durch den Gemeinderat genehmigt.
Protokoll Gemeindeversammlung 5. Dezember 2018
Gemeinderat Eriswil
Ordentliche Gemeindeversammlung vom Mittwoch, 5. Dezember 2018, 20.00 Uhr, im Mehrzweckraum, Eriswil.
Traktanden:
- Genehmigung Budget 2019, Festlegung der Steueranlage (Steuersenkung), Liegenschaftssteuer und Feuerwehrdienstersatzabgabe pro 2019 sowie Orientierung über das Investitionsbudget 2019 und die Finanzplanung 2018 – 2023
- Projekt Leimatt / Hauptstrasse (Verkabelung Elektroleitungen und Erneuerung Wasserleitung); Genehmigung Rahmenkredit von Fr. 839‘000.00
- Erneuerung Leitsystem Wasserversorgung (inklusive Steuerung); Genehmigung Verpflichtungskredit von Fr. 190’000.00
- Genehmigung neuer Gebührentarif für die Feuerungskontrolle
- Verschiedenes
Die Unterlagen zu den Traktanden liegen während 30 Tagen vor der Versammlung bei der Gemeindeschreiberei zur Einsichtnahme auf und können auf der Webseite der Einwohnergemeinde Eriswil (www.eriswil.ch) heruntergeladen werden. Beschwerden gegen Beschlüsse der Gemeindeversammlung sind innert 30 Tagen nach der Gemeindeversammlung beim Regierungsstatthalteramt Oberaargau in Wangen an der Aare einzureichen.
Die Stimmberechtigten sind freundlich zur Gemeindeversammlung eingeladen. Im Anschluss an die Gemeindeversammlung wird ein kleiner Apéro offeriert.
GEMEINDERAT ERISWIL
Aktenauflage
- Budget 2019 und Finanzplan 2018 bis 2023
- Projekt Leimatt / Hauptstrasse (Verkabelung Elektroleitungen und Erneuerung Wasserleitung)
(EV; Grobkostenschätzung TS Hauptstrasse 61 – TS Gsang 1EV; Grobkonzept TS Hauptstrasse 61 – TS Gsang 1EV; Grobkostenschätzung TS Hauptstrasse 61 – Ahornstrasse 9EV; Grobkonzept TS Hauptstr. 61 – TS Ahornstr.9WV; Detail-KostenschätzungWV; Situation VorprojektWV; Normalprofil VorprojektTechnischer Bericht) - Erneuerung Leitsystem Wasserversorgung (inklusive Steuerung), Auszug GWP Ausbau- und Massnahmenplan GWP
- Genehmigung neuer Gebührentarif für die Feuerungskontrolle, Gebührentarif-Anpassung 2010Gebührentatrif für die Ölfeuerungskontrolle (alt)Gebührentarif Feuerungskontrolle neu