Budget 2019
Der Gemeinderat hat das Budget 2019 beraten und wird der Gemeindeversammlung einen Aufwandüberschuss im allgemeinen Haushalt von Fr. 263‘000.00 und im Gesamthaushalt von Fr. 162‘245.00 zur Genehmigung unterbreiten.
Dem Stimmbürger wird zudem eine vorübergehende Steuersenkung von heute 1.90 Einheiten auf 1.79 Einheiten beantragt. Dieser Entscheid wurde basierend auf den wesentlich besseren Jahresabschlüssen 2016 und 2017 und des aktuellen Bilanzüberschusses (Eigenkapital Steuerhaushalt) getroffen. Die momentan tieferen Abschreibungen, nach dem Wechsel auf HRM2, führten zu diesen guten Ergebnissen. Die Abschreibungen werden in Zukunft wieder ansteigen, diese Tatsache und auch andere Einflüsse können dazu führen, dass die Steuern in absehbarer Zeit wieder erhöht werden müssen. Der Gemeinderat möchte im Moment mit einer Steuersenkung verhindern, dass die Gemeinde Eriswil zusätzliche Abschreibungen in die finanzpolitische Reserve einlegen muss. Diese können nur aufgelöst werden, falls in einem Rechnungsjahr ein Aufwandüberschuss resultiert und zusätzlich der Bilanzüberschussquotient (BÜQ) kleiner als 30 % ist. Die Einwohnergemeinde Eriswil verfügt im Moment über ein Bilanzüberschuss von rund 39 Steuerzehntel. Das Amt für Gemeinden und Raumordnung empfiehlt einen Bilanzüberschuss von drei bis fünf Steuerzehntel. Der Bilanzüberschuss ist ein Buchwert und nicht in flüssigen Mittel vorhanden.
Nähere Informationen zum Budget und der Vorbericht werden in der Neuen Eriswiler Zeitung NEZ Mitte November veröffentlicht. Sie sind ab 1. November 2018 auf der Gemeindeverwaltung einsehbar respektive können auf der Website www.eriswil.ch heruntergeladen werden.
Finanzplan 2018 bis 2023
Der Gemeinderat hat an seiner letzten Sitzung den Finanzplan 2018 bis 2023 beraten und genehmigt. Er beurteilt die voraussichtlichen Ergebnisse für die kommenden Jahre als tragbar. Der Finanzplan wird ebenfalls ab 1. November 2018 auf der Gemeindeverwaltung einsehbar sein respektive kann ab diesem Zeitpunkt auf der Website www.eriswil.ch heruntergeladen werden.
Sitzungen / Termine 2019
Der Gemeinderat hat die Termine für seine Sitzungen im Jahr 2019 festgelegt. Ebenfalls wurden die Daten für den Ehrungsanlass (8. Februar 2019), den Eriswiler Höck (6. März 2019) und die Gemeindeversammlungen (5. Juni und 4. Dezember 2019) fixiert.
Projekt Leimatt / Hauptstrasse (Verkabelung Elektroleitungen und Erneuerung Wasserleitung; Rahmenkredit
Die Versorgungskommission beabsichtigt den Ersatz der bestehenden Wasserleitung in der Hauptstrasse (Kantonsstrasse) ab dem Altersheim Leimatt bis zum ehemaligen Schützenhaus Gsang 1. Gleichzeitig soll die Freileitung in diesem Abschnitt ins Erdreich verkabelt werden.
Die Druckwasserleitung hat eine wichtige Verbindungsfunktion für die Wasserversorgung der Gemeinde Eriswil. Sie transportiert das Wasser für die Trinkwasserversorgung und den Löschschutz aus den Quellfassungen Kühmoos und Waldmatt ins Dorf. Die Druckwasserleitung besteht aus einem Graugussrohr und wurde im Jahr 1929 erstellt. Die Lebensdauer einer solchen Leitung liegt bei rund 80 – 100 Jahren. Sie soll nun auf einer Länge von rund 400 m durch eine neue PE-Leitung ersetzt werden. Gleichzeitig sollen auf der gesamten Strecke vier Hydranten ausgetauscht werden. Die Abgänge von der Hauptleitung bis zum Strassenrand sollen ebenfalls ersetzt werden.
Die Verkabelung der Elektroleitung in den Boden soll von der Trafostation beim Altersheim Leimatt bis zur Trafostation beim ehemaligen Schützenhaus stattfinden. Die neue Elektroleitung soll gemeinsam mit der Druckwasserleitung in die Hauptstrasse verlegt werden. Gleichzeitig wird die Strassenbeleuchtung entlang der Kantonsstrasse ersetzt. Dafür hat der Kanton die finanziellen Mittel aufzubringen. Zusätzlich wird das Gebiet Leimatt ab der Trafostation Gsang ebenfalls neu verkabelt. Bei der Mittelspannungszuleitung Trafostation Hauptstrasse 60 bis zur Trafostation Ahornstrasse 9 werden die vier Freileitungsmaste durch eine Kabelleitung ersetzt. Die entsprechenden Kabelrohre dafür sind bereits vorbereitet.
Der Gemeindeversammlung wird beantragt, einen Rahmenkredit von Fr. 839‘000.00, aufgeteilt in Fr. 396‘00000 Elektrizitätsversorgung und Fr. 443‘000.00 Wasserversorgung, zu genehmigen.
Erneuerung Leitsystem Wasserversorgung (inklusive Steuerung); Verpflichtungskredit
Die aktuelle Steuerung wurde im Jahr 1985 erstellt. Sie entspricht nicht mehr dem heutigen Stand der Technik und muss ersetzt werden. Dies ist im Massnahmenplan vom „mit Vorbehalt genehmigten generellen Wasserversorgungsplan (GWP)“ festgehalten. Es wurde definiert, bis drei Jahre nach Genehmigung der GWP eine neue Steuerung für die Wasserversorgung zu beschaffen. Weil die jetzige Steuerung seit 1996 nicht mehr produziert wird, können kaum noch Ersatzteile besorgt werden. Ausserdem verfügt das heutige Leitsystem über keine Verbrauchsbilanzierung, weshalb eine frühzeitige Leckerkennung nicht möglich ist. Das Projekt wird bis zu 40 % vom Trinkwasserfonds des Kantons Bern subventioniert. Eine Subventionsbestätigung wird erst nach Genehmigung des Kredites durch das zuständige Organ erstellt.
Der Gemeindeversammlung wird für die Erneuerung des Leitsystems der Wasserversorgung ein Verpflichtungskredit von Fr. 190‘000.00 zur Genehmigung beantragt.
Schulzahnpflege; Genehmigung neue Verträge
Seit 1. Januar 2018 ist der neue Zahnarzttarif DENTOTAR in Kraft. Gestützt auf diese Änderung müssen die Verträge der beiden Schulzahnärzte an die revidierten Tarife angepasst werden. Die Erziehungsdirektion des Kantons Bern (ERZ) hat deshalb eine neue Empfehlung betreffend Entschädigung der Kontrolluntersuchung nach Art. 60 Volksschulgesetz herausgegeben. Die Tarife in den Verträgen wurden gemäss dieser Empfehlung erneuert.
Auskunft: Gemeindepräsidentin Sonja Straumann, 079 820 65 71