Feuerwehrreglement und Feuerwehrverordnung
Der Gemeinderat hat für die Überarbeitung des Feuerwehrreglements bereits im Jahr 2013 eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Nach verschiedenen Unterbrüchen hat im Jahr 2017 eine neu eingesetzte Arbeitsgruppe die Arbeiten am Feuerwehrreglement und der neuen Feuerwehrverordnung wieder aufgenommen. Die beiden Erlasse wurden der Gebäudeversicherung Bern (GVB) zur Vorprüfung zugestellt. Es wurden keine Bemerkungen dazu angefügt.
Der Gemeinderat hat das Reglement an seiner letzten Sitzung beraten und wird dieses der Gemeindeversammlung vom 6. Juni 2018 zur Genehmigung unterbreiten. Das Feuerwehrreglement und der Entwurf der Feuerwehrverordnung können ab dem 3. Mai 2018 auf der Webseite www.eriswil.ch heruntergeladen oder auf der Gemeindeverwaltung Eriswil bezogen werden.
Sanierung Strassenabschnitt Wässerig; Antrag Rahmenkredit Fr. 350‘000.00
Die Baukommission hat ein Projekt für die Sanierung des Strassenabschnitts Wässerig erarbeitet. Geplant ist die Strasse von der Liegenschaft Späckhüsli 4 bis zur Liegenschaft Langete 8 zu sanieren und mit einem neuen Belag zu versehen. Zusätzlich sollen bei der Ausfahrt Sandhohle in die Hauptstrasse Betonfahrspuren realisiert werden.
Das vorliegende Projekt benötigt einem Rahmenkredit von gesamthaft Fr. 350‘000.00, welcher den Stimmbürgern an der Gemeindeversammlung vom 6. Juni 2018 zur Genehmigung beantragt wird. Subventionen und Grundeigentümerbeiträge werden infolge des Bruttokreditprinzips nicht vom Rahmenkredit abgezogen. Nähere Informationen werden in der Neuen Eriswiler Zeitung NEZ im Mai 2018 veröffentlicht oder sind ab dem 3. Mai 2018 auf der Gemeindeverwaltung einsehbar respektive können auf www.eriswil.ch heruntergeladen werden.
Oberflächenbelag Neuligen; Genehmigung Verpflichtungskredit Fr. 50’000.00
Die Baukommission plant in Neuligen eine periodische Wiederinstandstellung (PWI) von Strassen vorzunehmen. Betroffen ist der Bereich vom ehemaligen Schulhaus bis ins Hämbühl und Chabishüsli. Der Gemeinderat hat für die Umsetzung einen Verpflichtungskredit von Fr. 50‘000.00 genehmigt. Ein Subventionsgesuch wurde bereits eingereicht, es kann mit Beiträgen von rund 60 % der Bausumme gerechnet werden. Die Belagsarbeiten sollen noch in diesem Jahr ausgeführt werden.
Genereller Entwässerungsplan (GEP); Antrag Verpflichtungskredit für Sanierungsarbeiten
Der GEP dient den verantwortlichen Personen als Steuerungsmittel zum Unterhalt der Abwasseranlagen in der Gemeinde. Er wurde im Jahr 2005 genehmigt und 2017 aktualisiert und überarbeitet. Bei der Überarbeitung wurde festgestellt, dass die Massnahmen aus dem Jahr 2005 nur vereinzelt umgesetzt wurden. In einem nächsten Schritt sollen nun die vorgesehenen Sanierungsmassnahmen aus dem GEP 2005 ausgeführt werden. Weil die Leitungsaufnahmen aus dem Jahr 2001 sind, wurde genügend Reserve in den Kreditbetrag eingerechnet, so dass mögliche neu entstandene Schäden gleichzeitig behoben werden könnten.
Der Gemeindeversammlung vom 6. Juni 2018 wird deshalb ein Verpflichtungskredit von Fr. 240‘000.00 zur Genehmigung unterbreitet. Nähere Informationen werden in der Neuen Eriswiler Zeitung NEZ im Mai 2018 veröffentlicht oder sind ab dem 3. Mai 2018 auf der Gemeindeverwaltung einsehbar respektive können auf www.eriswil.ch heruntergeladen werden.
Auskunft: Gemeindepräsidentin Sonja Straumann, 079 820 65 71