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Informationen aus dem Gemeinderat 6. April 2018

Feuerwehrreglement und Feuerwehrverordnung
Der Gemeinderat hat für die Überarbeitung des Feuerwehrreglements bereits im Jahr 2013 eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Nach verschiedenen Unterbrüchen hat im Jahr 2017 eine neu eingesetzte Arbeitsgruppe die Arbeiten am Feuerwehrreglement und der neuen Feuerwehrverordnung wieder aufgenommen. Die beiden Erlasse wurden der Gebäude­versicherung Bern (GVB) zur Vorprüfung zugestellt. Es wurden keine Bemerkungen dazu angefügt.
Der Gemeinderat hat das Reglement an seiner letzten Sitzung beraten und wird dieses der Gemeindeversammlung vom 6. Juni 2018 zur Genehmigung unterbrei­ten. Das Feuer­wehrreglement und der Entwurf der Feuerwehrverordnung können ab dem 3. Mai 2018 auf der Webseite www.eriswil.ch heruntergeladen oder auf der Gemeindeverwaltung Eris­wil bezogen wer­den.

Sanierung Strassenabschnitt Wässerig; Antrag Rahmenkredit Fr. 350‘000.00
Die Baukommission hat ein Projekt für die Sanierung des Strassenabschnitts Wässerig erar­beitet. Geplant ist die Strasse von der Liegenschaft Späckhüsli 4 bis zur Liegenschaft Lan­gete 8 zu sanieren und mit einem neuen Belag zu versehen. Zusätzlich sollen bei der Aus­fahrt Sandhohle in die Hauptstrasse Betonfahrspuren realisiert werden.
Das vorliegende Projekt benötigt einem Rahmenkredit von gesamthaft Fr. 350‘000.00, welcher den Stimmbürgern an der Gemeindeversammlung vom 6. Juni 2018 zur Geneh­migung bean­tragt wird. Subventionen und Grundeigentümerbeiträge werden infolge des Bruttokreditprin­zips nicht vom Rahmenkredit abgezogen. Nähere Informationen werden in der Neuen Eriswiler Zei­tung NEZ im Mai 2018 veröffentlicht oder sind ab dem 3. Mai 2018 auf der Ge­meindever­wal­tung ein­sehbar respektive können auf www.eriswil.ch heruntergeladen werden.

Oberflächenbelag Neuligen; Genehmigung Verpflichtungskredit Fr. 50’000.00
Die Baukommission plant in Neuligen eine periodische Wiederinstandstellung (PWI) von Strassen vorzunehmen. Betroffen ist der Bereich vom ehemaligen Schulhaus bis ins Hämbühl und Chabishüsli. Der Gemeinderat hat für die Umsetzung einen Verpflich­tungs­kredit von Fr. 50‘000.00 genehmigt. Ein Subventionsgesuch wurde bereits einge­reicht, es kann mit Beiträgen von rund 60 % der Bausumme gerechnet werden. Die Be­lagsarbeiten sollen noch in diesem Jahr ausgeführt werden.

Genereller Entwässerungsplan (GEP); Antrag Verpflichtungskredit für Sanierungsarbeiten
Der GEP dient den verantwortlichen Personen als Steuerungsmittel zum Unterhalt der Ab­wasseranlagen in der Gemeinde. Er wurde im Jahr 2005 genehmigt und 2017 aktualisiert und überarbeitet. Bei der Überarbeitung wurde festgestellt, dass die Massnahmen aus dem Jahr 2005 nur vereinzelt umgesetzt wurden. In einem nächsten Schritt sollen nun die vorgesehenen Sanierungsmassnahmen aus dem GEP 2005 ausge­führt werden. Weil die Leitungsaufnahmen aus dem Jahr 2001 sind, wurde genügend Re­serve in den Kreditbe­trag eingerechnet, so dass mögliche neu entstan­dene Schäden gleichzeitig behoben werden könnten.
Der Gemeindeversammlung vom 6. Juni 2018 wird deshalb ein Verpflichtungskredit von Fr. 240‘000.00 zur Genehmigung unterbreitet. Nähere Informationen werden in der Neuen Eriswiler Zeitung NEZ im Mai 2018 veröffentlicht oder sind ab dem 3. Mai 2018 auf der Ge­meindeverwal­tung ein­sehbar respektive können auf www.eriswil.ch heruntergeladen wer­den.

 

Auskunft:       Gemeindepräsidentin Sonja Straumann, 079 820 65 71

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