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Protokoll der Gemeindeversammlung vom 6. Juni 2018

Protokoll der Gemeindeversammlung vom 6. Juni 2018

Gestützt auf Art. 61 Organisationsreglement OgR Eriswil ist das Protokoll der Gemeindever­samm­lung spätestens zehn Arbeitstage nach der Versammlung während 30 Tagen öf­fentlich aufzulegen. In der Zeit vom 14. Juni bis am 16. Juli 2018 liegt das Protokoll bei der Gemeindeverwaltung Eriswil auf oder kann auf der Webseite www.eriswil.ch heruntergeladen werden. Während der Auflage kann beim Gemein­derat Eriswil schriftlich Einsprache erhoben wer­den. Über allfällige Einsprachen entschei­det der Gemeinderat. Nach der Auflagefrist wird das Protokoll durch den Gemeinderat genehmigt.

Protokoll Gemeindeversammlung vom 6. Juni 2018

Gemeinderat Eriswil

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