Protokoll der Gemeindeversammlung vom 6. Juni 2018
Gestützt auf Art. 61 Organisationsreglement OgR Eriswil ist das Protokoll der Gemeindeversammlung spätestens zehn Arbeitstage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich aufzulegen. In der Zeit vom 14. Juni bis am 16. Juli 2018 liegt das Protokoll bei der Gemeindeverwaltung Eriswil auf oder kann auf der Webseite www.eriswil.ch heruntergeladen werden. Während der Auflage kann beim Gemeinderat Eriswil schriftlich Einsprache erhoben werden. Über allfällige Einsprachen entscheidet der Gemeinderat. Nach der Auflagefrist wird das Protokoll durch den Gemeinderat genehmigt.
Protokoll Gemeindeversammlung vom 6. Juni 2018
Gemeinderat Eriswil