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Abstimmungen und Wahlen

Abstimmungs- und Wahllokal: Schulhaus Gehren Eriswil
Urnenöffnungszeiten: Sonntag, 10.30 bis 11.30 Uhr
Letzte Leerung Briefkasten Gemeindeschreiberei jeweils Sonntag um 10.00 Uhr
 

Brieflich abstimmen

Was ist zu beachten?

  • Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.

  • Stimmausweis auf der Rückseite unterschreiben.

  • Ausgefüllte Stimm- und Wahlzettel ungefaltet  ins separate Stimmkuvert legen. Stimmkuvert zukleben.

  • Stimmkuvert zusammen mit der Ausweiskarte ins Abstimmungskuverts stecken. Achtung: Die Ausweiskarte muss in Pfeilrichtung ins Kuvert geschoben werden, so dass die Pfeilrichtung auf der Ausweiskarte mit derjenigen auf dem Abstimmungskuvert übereinstimmt.

  • Prüfen, ob die Adresse des Stimmbüros im Fenster ersichtlich ist. Das Kuvert steht auf dem Kopf, damit bei der maschinellen Verarbeitung durch die Post auf der freien Unterseite ein Gascode aufgedruckt werden kann. Gummierte Lasche des Abstimmungskuverts anfeuchten und zukleben. Rechtzeitig der Post übergeben oder in den Briefkasten der Gemeinde einwerfen.

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn…

  • der Stimmzettel nicht amtlich ist

  • der Stimmzettel anders als handschriftlich ausgefüllt ist

  • der Willen der oder des Stimmberechtigten nicht eindeutig erkennbar ist

  • der Stimmzettel ehrverletzende Äusserungen enthalten

  • der Stimmzettel mit offensichtlichen Kennzeichnungen versehen ist

Ein verlorener Stimmausweis – was tun?

Ein Duplikat des Stimmausweises kann jeweils bis Donnerstag vor der Urnenöffnung bis Büroschluss bei der Gemeindeschreiberei beantragt werden.


Bei Fragen zu Wahlen und Abstimmungen können Sie sich bei der Gemeindeverwaltung melden.

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