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Gemeindewahlen 2024

Verfahren

In diesem Jahr finden die Gemeindewahlen für die Legislatur 2025-2028 statt. Sowohl die Gemeinderats- wie auch die Kommissionssitze werden für die nächsten vier Jahre neu vergeben.

Bis am 21. Oktober 2024 können Wahlvorschläge eingereicht werden.  Ein Wahlvorschlag darf nicht mehr Namen enthalten, als Sitze zu besetzen sind. Ein Name kann zweimal auf den Wahlvorschlag gesetzt werden (kumulieren). Der Vorschlag muss von wenigstens zehn in der Gemeinde stimmberechtigten Personen unter­zeichnet sein. Die Wahlvorschläge müssen Familiennamen, Vornamen, Geburtsjahr, Beruf und Wohnadresse sowie die unterschriftliche Zustimmung der vorgeschlagenen Personen enthalten.

Wenn nicht mehr als fünf Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen werden, erklärt der Gemeinderat die Vorgeschlagenen als gewählt. Ansonsten findet am 24. November 2024 eine Urnenwahl statt.

An der Gemeindeversammlung vom 4. Dezember 2024 wird die Gemeindepräsidentin oder der Gemeindepäsident im Mehrheitswahlsystem (Majorz) aus dem Kreis der gewählten Gemeinderatsmitglieder gewählt. 

Bis am 1. Dezember 2024 können die Parteien / Wählergruppen Wahlvorschläge für Kommissionen einreichen. Der Gemeinderat wählt die Kommissionsmitglieder an seiner Sitzung vom 12. Dezember 2024. 

Reglement über die Wahlen und Urnenabstimmungen

Formular Wahlvorschlag

 

Brätliabend in der Waldhütte Fritzenfluh

Zusammen mit den örtlich vertretenen Parteien SVP, SP und GLP hat der Gemeinderat einen gemütlichen Brätliabend organisiert. Dabei wurde die Organisation der Einwohnergemeinde und die Aufgaben von Gemeinderat und Kommissionen vorgestellt.

Präsentation

 

 

 

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