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Gemeindewahlen 2024

Verfahren

In diesem Jahr finden die Gemeindewahlen für die Legislatur 2025-2028 statt. Sowohl die Gemeinderats- wie auch die Kommissionssitze werden für die nächsten vier Jahre neu vergeben.

Bis am 21. Oktober 2024 konnten Wahlvorschläge für die Gemeinderatssitze eingereicht werden. Folgende Listen sind eingereicht worden:

 

Liste 01 SVP Bisher

Listenverbindung mit Liste 2 (SVP Neu)

01.01    Straumann, Sonja, 1972, kaufmännische Angestellte, Hauptstrasse 7 (bisher)

01.02    Meer-Stuker, Manuela, 1982, Landwirtin, Ahornstrasse 40 (bisher)

01.03    Heiniger, Urs, 1974, Agro-Kaufmann, Unterer Dangeliacker 6 (bisher)

01.04    Dumont, Jean-Pierre, 1972, Produkt Manager, Neuligen 35 (parteilos, bisher)

 

Liste 02 SVP Neu

Listenverbindung mit Liste 1 (SVP Bisher)

02.01     Brügger, Michel Paul, 1982, Detailhandelsfachmann / Zimmermann, Rinderweid 25 (neu)

02.02     Gerber, Hans, 1967, Hochbaupolier / Bauführer, Gunter 45 (parteilos, neu)

 

Liste 03 SP

Keine Listenverbindung

03.01     Zehnder, Jürg, 1991, Milchtechnologe, Mühlematte 10 (neu)

03.02     Zehnder, Jürg, 1991, Milchtechnologe, Mühlematte 10 (neu)

 

Das Wahlmaterial wird zusammen mit den anderen Abstimmungsunterlagen zugestellt. Es gelten die Bestimmungen des Reglements über die Wahlen und Urnenab­stimmungen vom 2. Juni 2010 .

 

An der Gemeindeversammlung vom 4. Dezember 2024 wird die Gemeindepräsidentin oder der Gemeindepäsident im Mehrheitswahlsystem (Majorz) aus dem Kreis der gewählten Gemeinderatsmitglieder gewählt. 

Bis am 1. Dezember 2024 können die Parteien / Wählergruppen Wahlvorschläge für Kommissionen einreichen. Der Gemeinderat wählt die Kommissionsmitglieder an seiner Sitzung vom 12. Dezember 2024. 

Reglement über die Wahlen und Urnenabstimmungen

Formular Wahlvorschlag

 

Brätliabend in der Waldhütte Fritzenfluh

Zusammen mit den örtlich vertretenen Parteien SVP, SP und GLP hat der Gemeinderat einen gemütlichen Brätliabend organisiert. Dabei wurde die Organisation der Einwohnergemeinde und die Aufgaben von Gemeinderat und Kommissionen vorgestellt.

Präsentation

 

 

 

Wahlanleitung

Grundsätzliches

  • Verwenden Sie nur einen Wahlzettel. 
  • Auf dem Wahlzettel muss mindestens ein gültiger Name stehen. 
  • Schreiben Sie auf den Wahlzettel ausser den Namen und Nummern von Kandidierenden nichts Zusätzliches auf den Wahlzettel, auch nicht ihre Unterschrift.

Kandidaturen

  • Schreiben Sie Namen, Vornamen und Nummern der Kandidierenden beim Kumulieren / Panaschieren vollständig aus. "Dito" oder Gänsefüsschen sind nicht erlaubt.
  • Ein Name darf nur einmal wiederholt werden (kumulieren), nicht mehrmals. 
  • Der Wahlzettel darf maximal so viele Namen enthalten, wie Sitze zu vergeben sind - also fünf. Überzählige Namen müssen gestrichen werden. 

briefliche Stimmabgabe

  • Verwenden Sie für die briefliche Stimmabgabe die amtlichen Couverts. Der Wahlzettel muss mit dem Zettel für die eidgenössische Abstimmung ins separate Couvert eingelegt werden. Dieses muss wiederum zusammen mit dem unterschriebenen Stimmrechtsausweis ins Versandcouvert verpackt werden. Sie können den Brief bei der Gemeindeverwaltung abgeben, in den Briefkasten werfen oder auch per Post zurück schicken.

 

Die Wahlanleitung von den Nationalratswahlen 2019 gilt allgemein. Hier wird erklärt, wie Sie die Wahlzettel ausfüllen können. 

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