Sozialdienst
Sozialdienst Region Trachselwald
Aufgaben
- Pflegekinderaufsicht
- Individuelle Beratung
- Sozialhilfe
- Kindes- und Erwachsenenschutz
- Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen
Die Verfassung und das Fürsorgegesetz des Kantons Bern übertragen den Gemeinden den Auftrag, Mitbürgerinnen und Mitbürgern, die in Not geraten sind, ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen. Dabei soll nicht nur die materielle Bedürftigkeit, sondern auch deren Ursachen durch individuelle Beratung und Sozialhilfe behoben werden. In Eriswil ist der Sozialdienst Region Trachselwald mit dieser Aufgabe betraut. Er übernimmt Aufgaben in der Sozialhilfe, in der Pflegekinderaufsicht und in der Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen sowie in der Beratung im freiwilligen Bereich.
Wer kann Hilfe beanspruchen
Alle Personen mit Wohnsitz in den Gemeinden Dürrenroth, Eriswil, Huttwil, Walterswil und Wyssachen können sich an den Sozialdienst Region Trachselwald wenden. Finanzielle Hilfe wird jedoch nur gewährt, wenn sich eine Person in einer finanziellen Notlage befindet, die nicht durch andere Mittel behoben werden kann. Beratung, Information und Vermittlung von Dienstleistungen werden hingegen allen Ratsuchenden gewährt. Die Dienstleistungen des Sozialdienstes Region Trachselwald sind unentgeltlich.
Wie hilft der Sozialdienst Region Trachselwald
Jede Hilfe muss selbstverständlich Ihrer persönlichen und finanziellen Situation entsprechen. Sie soll Ihre Eigenständigkeit fördern und erhalten. Die SozialarbeiterInnen helfen Ihnen beim Verkehr mit anderen Behörden (z.B. Ausgleichskasse, Steuerverwaltung usw.) Weiter helfen sie bei der Vermittlung von Dienstleistungen anderer Institutionen wie z.B. Beratungs- und Fachstellen, Ärzten usw.
Mit Beratung:
Die SozialarbeiterInnen beraten und betreuen bei persönlichen, finanziellen und rechtlichen Fragen und Schwierigkeiten.
Mit Geld:
Wenn alle übrigen finanziellen Hilfsquellen ausgeschöpft sind, kann nach genauer Prüfung der Situation Sozialhilfe ausgerichtet werden. Die Höhe der Sozialhilfe richtet sich dabei einerseits nach Ihren persönlichen Verhältnissen, andererseits nach den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS). Sie sind verpflichtet, die Gelder zweckgebunden zu verwenden und einzelne Ausgaben zu belegen (mit Quittungen, Kassabons, Postabschnitten usw). Unvorhergesehene Aufwendungen, z.B. für Zahnbehandlungen Anschaffungen u.ä., sind in jedem Fall vorgängig mit der zuständigen Sozialarbeiterin/dem zuständigen Sozialarbeiter zu besprechen. Sie sind im Weiteren verpflichtet, Ihre finanzielle Situation wahrheitsgetreu darzulegen und Änderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen umgehend zu melden.
Wo, wann und wie können Sie sich anmelden?
Ihre Termine vereinbaren Sie bitte mit den SozialarbeiterInnen unter der Tel. Nr. 062 959 80 40. Das Büro des Sozialdienstes Region Trachselwald (www.sozialdienst-rt.ch) befindet sich an der Bahnhofstrasse 6 in 4950 Huttwil.