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Aktueller Stand

Stand des Verfahrens

06.02.2025

Am 8. November 2024 wurden die überarbeiteten Unterlagen beim Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern schriftlich und elektronisch eingereicht. Der Kanton ist nun daran, die Unterlagen zu prüfen und hat am 26. November 2024 die Leitverfügung erlassen. In dieser Verfügung werden die Fachstellen bestimmt, welche einen Bericht abgeben müssen. Ausserdem wird der Zeitplan definiert. Das Amt für Gemeinden und Raumordnung rechnet damit, dass der zweite, abschliessende Vorprüfungsbericht am 6. April 2025 ausgefertigt werden kann.

Überarbeitungen

Das Vorhaben, sprich die Windenergieanlage selber, blieb unverändert. Insbesondere verschiedene Kapitel des Umweltverträglichkeitsberichtes wurden jedoch noch überarbeitet. Diverse Punkte wurden ausführlicher beschrieben und noch besser aufeinander abgestimmt. So wurde zum Beispiel der Geometer beauftragt, eine Waldfeststellung durchzuführen, damit der Waldabstand genau bezeichnet werden kann. Auch wurde die Umleitung der Wanderwege während der Bauzeit thematisiert. Und das Abschaltregime während Übungen des Militärs wurde festgehalten.

Ebenfalls die Ersatzmassnahmen wurden nochmal eingehend überarbeitet. Die Bildung von Fonds zur Förderung von Fledermäusen, der Feldlerche und des Neuntöters wurde von der Abteilung Naturförderung beispielsweise nicht gutgeheissen; es wurden konkrete Massnahmen verlangt. So sollen nun zum Beispiel für die Fledermäuse Fledermauskasten gebaut und verteilt werden. Oder das Biotop in der Wüeri soll mit konkret bezeichneten Pflanzungen erweitert werden. Auch wurde der jeweilige ökologische Ausgangszustand genau beschrieben und bezeichnet, durch welche Massnahmen ein exakt bestimmter Zielzustand erreicht werden soll.

Sämtliche Planungsunterlagen sind im Übrigen auf der Homepage der Gemeinde im Register Wind-/Energie einsehbar.

Businessplan

Die Arbeitsgruppe Windenergie hat den Businessplan aktualisiert. Die Arbeitsgruppe hat sich explizit gegen die Ausarbeitung einer umfangreicheren Version ausgesprochen. Dies hauptsächlich aus dem Grund, weil man keine neuen oder verlässlicheren Aussagen erwartet. Es ist zum Beispiel zum heutigen Zeitpunkt nicht möglich, eine Offerte für einen bestimmten Anlagetypen zu erhalten. Im Finanzplan 2024-2029 der Gemeinde wurde ein Betrag von Fr. 9'400'000 als Beteiligung an einer Windenergieanlage eingestellt. 60% der Kosten für Bau und Erschliessung werden gemäss Energieförderungsverordnung des Bundes als Investitionsbeiträge zurückvergütet.

Betrieb durch Aktiengesellschaft im Gemeindeeigentum

Unter fachkundiger Begleitung durch die EVU Partners AG hat sich eine Arbeitsgruppe mit der zukünftigen Struktur der Elektrizitätsversorgung Eriswil beschäftigt. Dabei war jedoch nicht nur die Elektrizitätsversorgung, sondern auch der Betrieb einer Windenergieanlage Thema. Die "Arbeitsgruppe Zukunft Elektrizitätsversorgung Eriswil" ist zum Schluss gekommen, dass eine Windenergieanlage in eine separate Körperschaft gehört. Am besten geeignet ist eine Aktiengesellschaft. Diese Aktiengesellschaft wird sich im Eigentum der Gemeinde befinden. Der Gemeinderat hat die Resultate der Arbeitsgruppe eingehend studiert und ist ebenfalls überzeugt, mit der Gründung einer Aktiengesellschaft zum Betrieb der Windenergieanlage den richtigen Schritt zu machen.

Windprofilierung

Die Messungen der Windvorkommen in den Jahren 2013 haben erfolgversprechende durchschnittliche Windstärken von 5.2 m/s ergeben. Der schweizerische Windatlas verspricht ein hohes Windpotenzial.

Entscheid anstreben

Arbeitsgruppe und Gemeinderat haben sich entschieden, die Planungsvorlage ohne weitere, kostspielige Abklärungen vors Volk zu bringen. Dies aus folgenden Gründen:

  1. Für die Planung wurde bereits ein grosser Betrag verwendet. Weitere Ausgaben sollen erst getätigt werden, wenn klar ist, ob die Bevölkerung von Eriswil ein solches Projekt befürwortet oder nicht.
  2. Das Verfahren, bis die Planungsunterlagen rechtskräftig werden, wird im Falle einer Beschwerde noch länger dauern. Die Gutachten müssten in diesem Fall möglicherweise noch einmal eingeholt werden.
  3. Für die Bestimmung des Anlagetyps verlangen Hersteller detaillierte Windmessungen. Diese dürfen aber nicht älter sein als zwei Jahre. Windmessungen im nötigen Detaillierungsgrad sind sehr kostenintensiv.
  4. Ohne den Anlagetyp zu kennen, kann auch kein konkretes Transportgutachten eingeholt werden.

Der Gemeinderat und die Arbeitsgruppe sind nach wie vor überzeugt, dass es in der Schweiz Windenergie braucht, um die geforderte erneuerbare Energie produzieren zu können. Eriswil kann dazu nicht nur einen Beitrag leisten, sondern von dieser Nachfrage auch profitieren. Erste Kontakte zu möglichen Bezügern haben ein erfreuliches Interesse gezeigt.

Podium Windenergie in Eriswil?

Die Arbeitsgruppe Windenergie als Befürworterin der Windenergieanlage hat zusammen mit dem Verein Windpark Eriswil, welcher die Gegnerschaft vertritt, einen Podiumsanlass zum Thema Windenergie organisiert. Dieser findet am 26. März 2025 um 1930 Uhr in der Mehrzweckhalle Eriswil statt. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen.

Flyer

Weiteres Verfahren

Nach Vorliegen der definitiven Vorprüfung vom Amt für Gemeinden und Raumordnung wird sich zeigen, ob die Unterlagen für die Genehmigung noch überarbeitet werden muss oder nicht. Anschliessend werden die gesamten Unterlagen während dreissig Tagen öffentlich aufgelegt. Während dieser Frist können Einsprachen und Rechtsverwahrungen eingereicht werden. Ob der angestrebte Abstimmungstermin der 18. Mai 2025 sein wird, hängt davon ab, ob der Vorprüfungsbericht rechtzeitig vom Amt für Gemeinden und Raumordnung eingelangt und inwiefern noch Überarbeitungen erforderlich sind.


14.11.2024

Am 8. November 2024 wurden die überarbeiteten Unterlagen wiederum dem Amt für Gemeinden und Raumordnung zur Vorprüfung übermittelt. 


24.10.2024

Die Arbeitsgruppe Windenergie ist daran, die Rückmeldung des Amtes für Gemeinden und Raumordnung bzw. des Amtes für Umwelt und Energie zu verarbeiten. Es wurden erneut diverse Überarbeitungen verlangt. Das Amt für Gemeinden und Raumordnung schreibt in seiner Vorprüfungsantwort: "Vorliegend handelt es sich um eine umfassende, sehr komplexe und breit abgestützte Planung. Noch sind nicht alle Themen genug fundiert bearbeitet worden. Inhaltliche Mängel bestehen insbesondere bei Anliegen seitens Abteilung Naturförderung, seitens Fachstelle Boden sowie seitens Jagdinspektorat. Zudem bedürfen einige Punkte in der Ausarbeitung der Planung noch eine Schärfung." So mussten zum Beispiel die Ersatzmassnahmen, welche zum Beispiel die ökologische Aufwertung von festgelegten Elementen umfassender erläutert werden. Biologen des projektverfassenden Büros haben nun den Ausgangszustand näher beschrieben und die Pflegemassnahmen genauer definiert. Die überarbeiteten Unterlagen werden noch im Oktober erneut zur abschliessenden Vorprüfung eingereicht. Die erneute Vorprüfungsantwort sollte bis Ende Januar vorliegen.

Anschliessend werden die Unterlagen öffentlich aufgelegt. Die Arbeitsgruppe Windenergie beabsichtigt, am 26. März 2025 eine Podiumsdiskussion zu organisieren. Dabei sollen Befürworter und Gegnerschaft ihre Argumente austauschen können. Die Arbeitsgruppe Windenergie ist dafür in Kontakt mit dem Verein Windpark, in welchem sich die Gegnerschaft formiert hat. Nach Ablauf der Einsprachefrist soll die Vorlage am 18. Mai 2025 zur Abstimmung gelangen. Diese Abstimmung wird an der Urne erfolgen.

 

Da eine Profilierung der Windenergieanlage nicht möglich ist, werden in Kürze beim Schulhaus Eriswil, im Hitzenberg und in der Kalberweid Fotomontagen platziert. Zudem wird der Standort der Anlage auf dem Grunholz mit Holzpfosten ausgesteckt. Eine Informationstafel wird über die wichtigsten Punkte informieren.

 

Es ist das Ziel der Arbeitsgruppe, möglichst bald eine Abstimmung über das Projekt durchführen zu können. Die Mitglieder der Arbeitsgruppe sind sich bewusst, dass zum Beispiel noch nicht bekannt gegeben werden kann, welcher Anlagetyp gebaut werden soll. Lieferant und Anlagetyp werden nach der Plangenehmigung in einem Ausschreibungsverfahren bestimmt. Erst danach können ein genaues Transportgutachten sowie ein genaues Windmodell erstellt werden, welche die konkreten Masse der Anlageteile berücksichtigt. Solche Gutachten sind überdies sehr kostspielig.

Im Januar ist die sechzigste Sitzung der Arbeitsgruppe geplant. Der Planungskredit ist nahezu ausgeschöpft. Es ist an der Zeit, dass die Bevölkerung entscheidet, ob sie eine Windenergieanlage will oder nicht.


26.02.2024
Die Abteilung Naturförderung hat Nachforderungen zur Windenergieplanung gestellt. Insbesondere musste ein Gutachten zu den Tagfaltern aktualisiert werden. Diese überarbeiteten Unterlagen wurden Ende 2023 erneut beim Amt für Gemeinden und Raumordnung eingereicht. Dieses holt nun die noch ausstehenden Stellungnahmen bei den Fachstellen ein. Das Amt für Gemeinden und Raumordnung stellt den Vorprüfungsbericht für Anfang Juli 2024 in Aussicht.


31.03.2023
Die Arbeitsgruppe Windenergie hat an ihrer Sitzung vom 30. März 2023 die ersten Fachberichte der Amtsstellen zur Windenergie-Planung gesichtet. Wir müssen leider einmal mehr feststellen, dass wir in einem langwierigen Verfahren stecken. Die Amtsstellen sind aufgrund der vielen Eingaben allesamt überlastet oder personell unterbesetzt oder beides. Grundlegende Mängel an unserer Planung sind bislang nicht aufgetaucht. Allerdings müssen wir die Unterlagen überarbeiten. Die Planung einer Windenergieanlage in dieser Grössenordnung muss eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchlaufen. In diesem Verfahren gelten strenge Formvorschriften, die teilweise noch nicht eingehalten werden. Verschiedenes muss im Umweltverträglichkeitsbericht noch genauer erklärt oder nachdrücklicher festgehalten werden. Es sind die Begriffe gemäss Handbuch und Checklisten zu verwenden. Unser Planer begründet, dass die Vorgaben kantonal unterschiedlich seien, ausserdem erscheinen immer wieder neue Richtlinien und Merkblätter. So hat das Amt für Umwelt und Energie zum Beispiel geschrieben: "Als Hinweis: Ende April/Anfang Mai sollte die Checkliste publiziert werden. Diese ist auch zu berücksichtigen."

Ursprünglich war geplant, dass wir vor den Sommerferien vom AGR einen ersten Vorprüfungsbericht haben. Dies wird sicher nun nicht der Fall sein. Wie erwähnt werden wir die Unterlagen raschmöglichst überarbeiten und danach erneut an die Fachstelle weiter leiten. Vermutlich wird erst im Herbst ein Vorprüfungsergebnis vorliegen.

Am 24. Mai 2023 ab 1900 Uhr soll ein erster Windenergie-Stammtisch stattfinden. In der nächsten NEZ wird eingeladen. Der Stammtisch soll eine Gelegenheit sein, über das Projekt und Energiethemen generell zu diskutieren und Fragen zu stellen. Es wird dort keine klassische Präsentation abgehalten und auch nicht Protokoll geführt.


19.01.2023
Am 4. Oktober 2022 wurden die Unterlagen beim Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern schriftlich und elektronisch eingereicht. Der Kanton ist nun daran, die Unterlagen zu prüfen. An der Prüfung beteiligt werden verschiedene Fachstellen. Darunter ist auch das Amt für Energie und Umwelt. Dieses hat verschiedene Fragen gestellt, welche demnächst in einer gemeinsamen Besprechung beantwortet werden sollen. Es handelt sich hauptsächlich um Präzisierungen zum Raumplanungsbericht. 

Die Arbeitsgruppe Windenergie arbeitet derweilen an Anliegen, welche während der Mitwirkung eingegangen sind. So wird der Businessplan mit einer Risikoanalyse ergänzt und eine Windmodellierung in Auftrag gegeben.


 

Mitwirkung abgeschlossen

Die Auflage der Unterlagen fand vom 31. Mai bis zum 1. Juli 2022 statt und ist nun abgeschlossen.

Die Unterlagen wurden aufgrund der Mitwirkung noch geringfügig überarbeitet und dem Kantonalen Amt für Gemeinden und Raumordnung zur Vorprüfung unterbreitet.

Haben Sie noch Anliegen oder Fragen? Dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

Die Präsentation von der öffentlichen Mitwirkungsveranstaltung vom 24. Juni 2022 können Sie hier einsehen.



Zusammenfassung aus der Arbeitsgruppe Windenergie

Aus der Arbeitsgruppe Windenergie hat die Öffentlichkeit in letzter Zeit nicht mehr viel erfahren. Deshalb vorerst in geraffter Auflistung, was in den letzten Jahren schon alles bearbeitet wurde.

Geschichtliches Windenergieprojekt Eriswil

  • 2006 Erlös aus den Onyx Aktien
  • 2007 Erste Windmessungen in 25 Meter Höhe auf Belzhöhe und Grunholz (Messresultate sprechen für ein Projekt Grunholz)
  • 2010 Region Oberaargau / Emmental erarbeitet und verabschiedet den regionalen Richtplan
  • 2011,April – Gründung der Arbeitsgruppe Windenergie durch den Gemeinderat
  • 2011,November – Infoabend für Bevölkerung von Eriswil
  • 2011,Dezember – Genehmigung Planungskredit von Fr.200’000.00 durch die Gemeindeversammlung
  • 2012,August – Kantonaler Grundlagenbericht Kanton Bern
  • 2012,Oktober – Kommunale Richtplanung Windenergie Eriswil: Umweltverträglichkeitsprüfung, Vorstudie zu Windenergie Eriswil erarbeitet
  • 2013,Januar – Infoabend für Anwohner der Windkraftanlage Eriswil
  • 2013, März bis Juni – LIDAR Messung (stufenlose Messungen der Windgeschwindigkeiten mittels Laserstrahl)
  • 2013, Juni – Erste Stellungnahme für den Vollausbau (gemäss kantonalem Richtplan)
  • 2014, März bis September – Abklärungen betreffend Vogelschutz, Fledermausschutz und Biodiversität
  • 2014, Juni – Gemeindeversammlung genehmigt einen Nachkredit in der Höhe von Fr. 130’000.00
  • 2014, Juni bis Dezember – Vereinbarungen mit Armasuisse über Beeinträchtigung während des Betriebes der Rapieranlage
  • 2014, Juni – Erarbeiten und Genehmigung (März 2015) einer Absichtserklärung für späteres Baurecht mit der Gütergemeinde Hinterdorf
  • 2014 bis September 2015 – Diverse Gespräche geführt mit Politikern unserer Region. Intensive Verhandlungen mit BAZL, BFE und Skyguide (Skyguide ist verantwortlich für die Flugsicherheit des Luftraumes).
  • März 2017 – Positive Stellungnahme der Flugsicherungsbehörde skyguide.

Nach der Verabschiedung der regionalen Planung Emmental / Oberaargau erhöhte Skyguide den bisher gültigen Perimeter für die Flugsicherheit von 3,5 km auf 15 km. Diese Änderung ist erfolgt, um die europäische Sicherheitsnorm zu erfüllen. Europa lässt grüssen!

Mit 12,3 km liegt der Standort Grunholz knapp in der kritischen Zone. Trotz intensiven Verhandlungen mit den entsprechenden Ämtern, konnte bis heute noch keine Einigung erzielt werden. Durch diese Umstände tätigt die Arbeitsgruppe zurzeit keine grösseren und kostenintensiven Aktivitäten. Von den bisherigen 32 intensiven ordentlichen Sitzungen fallen auch nur deren zwei auf das laufende Jahr 2015. Der gesprochene Nachkredit der Gemeindeversammlung vom 4. Juni 2014 bleibt deshalb bis heute unangetastet! Die erwähnten Aufzählungen sind nur der allerkleinste Teil von den geführten Verhandlungen, unzähligen Telefonaten, Korrespondenzen und vielen zeitintensiven Abklärungen.

 

Erfahrungen aus der Gewerbeausstellung

An der Gewerbeausstellung Ende September 2015 bot sich der Arbeitsgruppe Windenergie eine gute Gelegenheit ihre Anliegen den Besuchern aus nah und fern zu schildern und unzählige gute Gespräche zu führen. Die grosse Solidarität und die breite Unterstützung der allermeisten Besucher, seien hier offiziell erwähnt. Ein besonderer Dank gilt dem Gewerbeverein Eriswil für die kostenlose Benützung des Standplatzes. Ein Ausschuss des Gewerbevereins hat anschliessend an die Ausstellung bereits konstruktive Ideen mit Vertretern der Arbeitsgruppe diskutiert und ihre volle Unterstützung angeboten, das Projekt Windenergie in Eriswil voranzutreiben. Mit grosser Genugtuung nimmt die Arbeitsgruppe dieses Angebot an und sieht sich in ihrer bisherigen Pionierarbeit bestätigt.

 

Ausblick

Zu der zentralen Frage nach der Wirtschaftlichkeit einer Windkraftanlage in Eriswil nachfolgend einige Fakten:

Anhand der Windmessungen Grunholz mit einem Laserstrahlgerät bis auf eine Höhe von 200 Metern resultierten äusserst erfreuliche Messergebnisse. Je höher die Messung ab Terrain, umso grösser die Windgeschwindigkeit in Metern. Mit verschiedenen Anlagentypen wurden die Leistungen nun verglichen und der Ertrag ermittelt. Würden wir eine Anlage bauen mit einer Nabenhöhe von 120 Metern, so wäre eine Nettoproduktion von fünf Millionen Kilowattstunden pro Jahr eine realistische Zahl. Mit dieser Leistung könnten über 750 Haushalte ihren Strombedarf problemlos abdecken. Um den gleichen Ertrag mit Sonnenenergie zu erreichen, müssten 30’000 Quadratmeter Photovoltaikanlage installiert werden. Die Sonnenenergie ergänzt in den windarmen Sommermonaten die Produktion der Windenergie optimal. Somit ergänzen sich diese Energiequellen Wind-, Solar und die Wasserkraft hervorragend und sind die wesentlichen Stützen, die Ziele der Energiewende 2050 zu erreichen.

 

Silberstreifen am Horizont

Die geführten Gespräche mit den Bundesämtern über die unbegründete Erweiterung der Sicherheitszone auf 15 km werden allmählich verstanden. Am Horizont zeichnet sich nach letzten Informationen aus Bern ein immer heller leuchtender Silberstreifen für eine Einigung ab. Nicht zu unterschätzen ist die Zusage des Gewerbevereins das Projekt Windkraft in Eriswil aktiv mitzugestalten.

Unser Slogan wird gelebt! aktiv, attraktiv, einzigartig schön!

 

Für die Arbeitsgruppe Windenergie, Theo Rohr

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