Menu

Fragen und Antworten

Fragen werden laufend beantwortet und hier aufgeschaltet.

Stromproduktion / Energiebedarf

  • Welche Alternativen gibt es zur Windenergie?
    Mit Photovoltaik (Sonnenenergie) könnten 17.4 GWh (Quelle: sonnendach.ch) produziert werden, wenn 100% der Dächer und geeigneten Fassaden in Eriswil mit Anlagen ausgerüstet wären. Problem ist und bleibt jedoch der Winterstrom. Dieser kann mit Photovoltaik nicht ausreichend produziert werden. Er müsste teuer eingekauft werden. 
  • Warum wird keine Vertikalturbine gebaut? Eine solche wäre geräuscharm und einfacher in Betrieb und Wartung. Die kleinere Dimension würde ermöglichen, mehrere Anlagen aufzustellen.
    Die einzige der Arbeitsgruppe Windenergie bekannte grössere solche Anlage ist 80m hoch und leistet 750kW. Diese Produziert zwar bei schwächerem Wind bereits Strom, die Ergiebigkeit ist jedoch gering. Die Vertikalturbinen sind technisch noch zu wenig ausgereift. Das Risiko, eine solche Turbine aufzustellen wird von der Arbeitsgruppe Windenergie zu hoch eingestuft. Es sind noch sehr wenig Kenntnisse bzw. Studien über Umwelteinflüsse vorhanden. Insbesondere über Lärm sind keine Angaben vorhanden. Schatten dürfte tatsächlich weniger verursacht werden, da weniger Bewegung auftritt (keine Rotoren).
  • Kann der Strom nicht gespeichert werden?
    Ein solcher Speicher für Photovoltaik (10MWh) könnte nur im Sommer den im Tag produzierten Strom für die Nacht speichern. Für eine Speicherung vom Sommer in den Winter genügt diese Kapazität nicht. Ausserdem sind die Speicher sehr teuer; die Speicherung von 10MWh kosten 3-4 Mio. Franken. Die Herausforderung für die Zukunft ist, den Verbrauch zu optimieren. Durch entsprechende Programmierung sollte es in Zusammenarbeit mit den Bezügern möglich sein, zum Beispiel Boiler dann aufzuheizen, wenn am meisten Strom verfügbar ist. Auch dazu dient die Einführung sogenannter Smart Meter. Energieversorgung Eriswil plant die Umrüstung auf diese modernen, programmierbaren Stromzähler in den Jahren 2023 und 2024.
  • Strombezug Eriswil
    Die Gemeinde Eriswil bezieht rund 5.5 GWh Strom pro Jahr. Mit Photovoltaik werden zusätzlich rund 0.4 GWh Strom produziert. Zusammengerechnet entspricht der Strombedarf rund 6 GWh.

 

Standort

  • Warum wird die Anlage ausgerechnet im Grunholz errichtet?
    Es wurden an zwei Standorten Windmessungen gemacht. Im Belzhaus zum Beispiel ist der Wind bedeutend schwächer. Von den geeigneten Stellen ist das Grunholz am besten erreichbar (Zufahrt bestehend). Ausserdem besteht dort bereits eine Stromleitung / Trafostation. Dass mit der Gütergemeinde ebenfalls eine öffentlich-rechtliche Körperschaft Grundeigentümerin ist, stellt zumindest keinen Nachteil dar.
  • Gibt es andere grosse Windenergieanlagen, welche auch so nahe an Liegenschaften stehen?
    Im Windpark von Mont Crosin (Juvent) gibt es Liegenschaften, welche nahe zu den Windkraftanlagen stehen. Dort wurde die Anzahl der Anlagen des Windparks schrittweise verdoppelt, ohne dass Einsprachen eingingen. In den Nachbargemeinden Cortébert und Corgémont wurde im Sommer 2021 über den Bau von drei weiteren Anlagen abgestimmt mit einem Resultat von 90% Zustimmung. Die Windenergieanlage auf der Rengg steht etwas weiter als 100m entfernt vom nächsten Wohnhaus. Weitere bewohnte Liegenschaften befinden sich in der Nähe.
    Auch in Deutschland gibt es etliche Windenergieanlagen, welche im Siedlungsgebiet stehen; zum Beispiel in Rheinland-Pfalz oder im Saarland. Die 119m hohe (Nabenhöhe) Windenergieanlage in Chur steht nicht direkt im Siedlungsgebiet. Dort wurde aber vor und nach dem Bau eine Umfrage unter der Anwohnerschaft durchgeführt. Es wurde festgestellt, dass sich viele Befürchtungen im Nachhinein nicht bestätigt haben.
  • Gibt es Abstandsvorschriften?
    In der Schweiz gibt es keinen definierten Abstand, der einzuhalten ist. Die Abstände werden insbesondere durch die einzuhaltenden Lärm-Emissionswerte definiert.

 

Auswirkungen

  • Mit welchen Belastungen muss man rechnen? 
    Gemäss Raumplanungsbericht Kapitel 6 (während Bau) und 7(während Betrieb): Lärm, Schatten, Landschaftsbild.
  • Was passiert mit dem Landschaftsbild?
    Siehe Fotomontagen. Die Höhe der Windenergieanlage ist auf maximal 225m beschränkt. Das höchste Bauwerk der Schweiz ist die Staumauer Grand Dixence im Wallis, welche 285m beträgt. Der Sendeturm von Beromünster (unter Denkmalschutz) ist 217m hoch. Das Berner Münster ist das höchste Gebäude im Kanton Bern und misst 100.6 Meter.
  • Welche Grenzwerte gelten für Schatten?
    In der Schweiz gibt es keinen festgelegten Grenzwert. In der Praxis werden die Richtlinien aus Deutschland herangezogen. Dort gelten 30 Minuten Schatten pro Tag als verträglich. Laut Suisse Eole gibt es wegen Schattenwurf kaum Probleme. Als Grenzwert wurden im Umweltbericht 8h Schatten pro Jahr definiert. Da der Schatten mit dem Lauf der Sonne wandert und die Windrichtung hauptsächlich aus Nordosten bläst, dürfte das hauptsächlich von Schatten betroffene Gebiet Hegen sein. Es wird auf den Umweltbericht bzw. das Schattendiagramm verwiesen.
  • Liegenschaften würden sicher durch Schattenwurf beeinträchtigt. Dadurch ergibt sich sicher ein reduzierter Verkehrswert. Wie wird das entschädigt?
    Gemäss Untersuchungsbericht des Kantons Thurgau gibt es keine nennenswerten Einflüsse auf den Liegenschaftswert. Wie sich die Werte tatsächlich entwickeln, kann heute nicht beurteilt werden, da diese von unterschiedlichsten Faktoren abhängen. Ein attraktiver Steuerfuss, der durch Einnahmen der Gemeinde zustande käme, oder günstige Stromtarife wären auch zu berücksichtigen.
  • Folgen von Infraschallbelastung bei Mensch und Tier? Es ist wird erzählt, dass Kühe einen höheren Zellgehalt in der Milch haben! 
    Eine Studie, welche im Auftrag des Bundesamts für Umwelt erstellt wurde, sagt aus, dass der Infraschall unproblematisch ist, solange die Grenzwerte für hörbaren Schall eingehalten werden. Um ein Vielfaches belastender sind Geräte und Maschinen wie Kühlschrank, Auto, Heubelüftung. In Deutschland wurden leider über Jahre falsche Werte verwendet für Infraschall. Infraschall ist für das menschliche Ohr nicht wahrnehmbar. Es handelt sich um Töne im Bereich von unter 16Hz. Infraschall kann bei hohem Schalldruck wahrgenommen werden. Baden-Württemberg hat ein Messprojekt durchgeführt, welches zum gleichen Schluss kommt.
  • Warum liegt die rote Fläche auf dem Plan mit den Lärmgrenzwerten nicht gleichmässig um den Standort der Windenergieanlage?
    Der Lärm breitet sich am Boden entsprechend der Topograpie aus. Das wurde anhand des Geländes berücksichtigt.  Es interessiert ja der Lärm, der unten hörbar ist, nicht jener, der oben entsteht. Zum Vergleich: Ein Kühlschrank verursacht etwa 50dB. Es muss ausserdem miteinbezogen werden, dass der Wind selber auch Geräusche verursacht, wenn er um Häuser zieht und durch Bäume weht. Je stärker der Wind, desto grösser auch die anderen Geräusche.
  • Wie verhält sich Lärm bei Nebel?
    In der Regel ist es nicht gleichzeitig windig und neblig. In Eriswil gibt es jedoch etliche neblige Tage mit Bisenlage. Moderne Anlagen sind gerüstet für entsprechende Anforderungen. Sofern die Lärmgrenzwerte nicht eingehalten werden könnten, müsste die Anlage gedrosselt werden.
  • Welche Belastung entsteht durch elektromagnetische Strahlen?
    Die Werte der NISV (Verordnung über den Schutz vor Nichtionisierender Strahlung) werden eingehalten. Die modernen Anlagen verursachen nur geringe elektromagnetische Strahlen. Die alten Trafostationen oder Kommunikationsantennen sind um ein Vielfaches belastender.

 

Technisches

  • Können die Flügel vereisen?
    Ja, das kann tatsächlich geschehen. Bei Bedarf können Anlagen mit beheizbaren Rotorblättern ausgerüstet werden, um das Vereisen zu verhindern.
  • Bei welcher Windstärke wird das Werk abgeschaltet?
    Damit die Rotoren in Bewegung kommen, braucht es etwa 5km/h. Ab 10km/h Windgeschwindigkeit beginnt die Produktion. Wenn der Wind über 10 Minuten lang mit über 150 km/h weht, schaltet sich die Anlage ab oder geht in den Sturmmodus. Gemäss Modellierung ist von einer Dauer von jährlich lediglich 7 Minuten Abschaltung wegen zu starkem Wind auszugehen.
  • Was haben die Windmessungen ergeben?
    Gemäss LIDAR-Messungen gibt es eine durchschnittliche Windstärke von 5.2m/s. Die Messungen wurden zwischen 28.03. und 15.03.2013 bis in eine Höhe von 200m über dem Boden vorgenommen. Die korrelierte Langzeitmessung der WindMess GmbH (Roland Aregger) führte zum entsprechenden Ergebnis.
  • Können Vögel auch Schäden an den Rotoren verursachen?
    Das ist kaum vorstellbar. Ein Schaden durch Blitzschlag wäre wahrscheinlicher.
  • Wie funktioniert das mit dem Abschaltmechanismus beim Mähen?
    Meinung ist, dass die Windenergieanlage abgestellt wird, wenn im Umkreis vom 300m der Windenergieanlage gemäht wurde. Das Abschalten kann technisch gesehen kurzfristig erfolgen und muss auch nicht Tage zum Voraus bekannt gegeben werden. Das Abschalten im Sommer ist ohnehin weniger problematisch, weil da Sonnenenergie produziert werden kann. Zwei Drittel der Produktion erfolgen bei der Windkraft im Winter. Neue Untersuchungen zeigen, dass Rotmilane meistens durch andere Einflüsse als Windenergieanlagen zu Tode kommen. 
  • Wird die Anlage nachts beleuchtet?
    In Deutschland werden die Lichtsignale für den Flugverkehr neu bedarfsgerecht installiert. Das heisst, das Signal schaltet sich automatisch an, wenn ein Flugzeug naht. In der Schweiz ist diese Entwicklung auch zu erwarten. Das Signal kann zudem so angebracht werden, dass es von oben sichtbar bleibt, von unten aber erst aus grosser Distanz gesehen wird.
  • Wie verhält es sich nun mit dem Funkdrehfeuer? Welche Vorgaben macht die Skyguide?
    Eriswil ist am äussersten Rand des Einflussbereichs. Ausserdem haben Erfahrungen in Frankreich gezeigt, dass Windenergieanlagen für die Funkdrehfeuer nicht problematisch sind. Deshalb hat die Skyguide für Anlagen bis 250m grünes Licht gegeben. Aktuell ist geplant, das Drehfunkfeuer durch ein neue Generation abzulösen, welche noch weniger sensibel ist.
  • Gibt es für die Anlagen eine Werksgarantie?
    Die Werksgarantie wird vom Hersteller formuliert. Deshalb kann darüber noch keine Auskunft erteilt werden. Die Lebensdauer der Anlagen von 20 Jahren wird aber zugesichert. Es werden auch keine Prototypen, sondern nur vollständig getestete Anlagen geliefert.

 

Bau und Erschliessung

  • Wie gross wird das Fundament? Welche Beton- und Eisenmenge wird gebraucht?
    Das Fundament wird rund 25m Durchmesser haben und 3m stark sein, gegen aussen etwas abnehmend. Betonbedarf: 1000m3, gemäss Raumplanungsbericht, Kapitel 3.1.1; 3.2 und 4.3. Das Gelände wird leicht angepasst. Die Fundamente werden entsprechend den Angaben des Herstellers gebaut.
  • Wurde der Baugrund untersucht? 
    Ja, es wurden Baggersondierungen vorgenommen.
  • Wie soll der Transport erfolgen?       
    Dafür sind spezialisierte Unternehmen in der Schweiz vorhanden. Der Standort Grunholz ist vergleichsweise gut erschlossen. Es gibt Varianten via Eriswil (Rückwärts Richtung Allmend) oder via Luthern. Mit dem Gemeinderat Luthern ist man in Kontakt; ebenfalls der Kanton Luzern hat sich geäussert. Brücken und zu schmale Stellen werden temporär verstärkt werden müssen. Die Flügel können aufgerichtet werden. Die Achslast von 12t wird nicht überschritten. Es werden Beispiele genannt, wo der Transport trotz schwieriger Ausgangslage auch geklappt hat:
  • Was geschieht nach der Laufzeit? 
    Der Rückbau ist in den Kosten bereits miteingerechnet. Ev. wird Fundament nur überdeckt. Ob danach eine neue Anlage erstellt wird, ist von den künftigen Entscheidträgern zu beschliessen. Vgl. Raumplanungsbericht Kp. 3.4.
  • Können die Anlageteile rezikliert werden?
    Die Anlagen können fast vollständig verwertet werden. Eine stoffliche Verwertung ist aktuell nur bei den Rotorblättern, welche aus einem Glasfaserkunststoff-Verbund hergestellt werden, noch nicht möglich. Diese können momentan nur in Kehrichtverbrennungsanlagen oder anderen spezialisierten Betrieben thermisch verwertet werden.

 

Windpark

  • Soll nicht eigentlich ein Windpark entstehen? Es wird hier Salamitaktik betrieben! 
    Die Planung umfasst eine Anlage auf dem Grunholz. Wenn eine weitere Anlage gebaut werden soll, muss erneut eine Planung vorgelegt werden. Die Eriswiler:Innen entscheiden, ob weitere Anlagen gebaut werden sollen. Ausserdem wird das Netz beim Bau weiterer Anlagen massiv ausgebaut werden müssen.

 

Kosten / Finanzen

  • Unterhaltskosten: Wie hoch sind diese und wer führt diese aus? 
    Gemäss Businessplan belaufen sich diese je nach gewähltem Produkt auf rund  Fr. 170'000.--; Kostenbasis sind Wartungsverträge des Lieferanten. Erfahrungsgemäss steigen die Betriebskosten nicht stark an über die Betriebsdauer. Die Wartung wird durch die Herstellerfirma vorgenommen. Die Firma Enercon hat ein Schweizer Team, die Firma Vestas agiert aus dem süddeutschen Raum. Mit mehr Anlagen in der Schweiz werden auch die Standorte der Service-Teams entsprechend optimiert und näher an die Standorte herangeholt.
  • Wie hoch sind die gesamten Kosten?
    Es existiert ein Businessplan; welcher verschiedenen Szenarien spiegelt. Auch bei konservativen, zurückhaltenden Annahmen kann mit Ertragsüberschüssen gerechnet werden.
    Entscheidend für die Kosten sind:
    • Strompreis
    • Rohstoffpreise
    • Euro-Kurs
    • Effektivität der Anlage
    • Einspeisevergütung / Beitrag Bundesamt für Energie
    • Gewähltes Produkt / Typ der Windenergieanlage
  • Wie läuft die Finanzierung? 
    Es ist noch nichts entschieden. Private Investoren stehen bereit; grundsätzlich sind Investitionsmöglichkeiten gefragt. Mit dem Fragebogen möchte die Gemeinde erfahren, welche Meinung die Bevölkerung zum Thema Beteiligung und Betrieb hat.
  • Getätigte Planungskosten?
    Bisher rund 250'000.--
  • Wie viel erhalten von Onyx-Verkauf?
    etwas über 5'000'000
  • Was damit gemacht?
    Abschreibungen, Schulden abgebaut, Investitionen (z.B. Sportplatz, Strassensanierungen, Gemeindehaus-Umbau, Schulhaus-Umbau)

 

Zum Seitenanfang