Die nächste Gemeindeversammlung findet am 4. Dezember 2024, 2000 Uhr, im Mehrzweckraum statt.
Traktanden:
1. Gesamterneuerungswahlen für die Amtsdauer 2025 - 2028; Wahl Gemeindepräsident/in
Am 24. November 2024 finden die Gemeinde-Urnenwahlen statt. Aus dem Kreis der fünf gewählten Gemeinderatsmitglieder ist an der Gemeindeversammlung die Gemeindepräsidentin oder der Gemeindepräsident zu wählen. Dies geschieht im Mehrheitswahlsystem (Majorz) und zwar in geheimer Abstimmung. Wer in den Gemeinderat gewählt ist, wird direkt im Anschluss an die Ausmittlung am 24. November 2024 veröffentlicht.
2. Wahl des Rechnungsprüfungsorgans für die Amtsdauer 2025 - 2028
Auch die Amtsdauer des Rechnungsprüfungsorgans läuft aus. Bereits seit 12 Jahren prüft die ROD Treuhand AG aus Urtenen-Schönbühl die Gemeinderechnung. Wegen der Amtszeitbeschränkung muss deshalb eine andere Firma beauftragt werden. Auch diese Wahl wird in geheimer Abstimmung durchgeführt. Folgende Offerten liegen vor:
- BDO AG, 3401 Burgdorf Fr. 6'000.00
- PKO Treuhand GmbH, Lohn-Ammannsegg Fr. 4'972.60
- T+R AG, Gümligen Fr. 8'215.60
- Antrag Gemeinderat
Der Gemeinderat beantragt, die PKO Treuhand GmbH, Lohn-Ammannsegg, als Rechnungsprüfungsorgan für die Amtsdauer 2025-2028 zu wählen.
3. Verpflichtungskredit Schlauchtransportfahrzeug; Beschluss
Das Fahrzeug im Hinterdorf muss altershalber ersetzt werden. Der Gemeinderat hat einen Ausschuss eingesetzt, welcher sich intensiv damit auseinandergesetzt hat, ein geeignetes Modell als Nachfolger für den Toyota Hiace zu finden. Anforderung an das Fahrzeug ist, dass mehr Schlauch transportiert werden kann. In Vergangenheit hat sich nämlich gezeigt, dass Wasser über grössere Strecken transportiert werden muss. Dies weil aufgrund der klimatischen Entwicklung mit zunehmenden Trockenheitsperioden gerechnet werden muss.
Mehr Schlauch bedeutet aber auch mehr Gewicht. Dieses muss entweder mit einem schweren Fahrzeug oder einem Anhänger transportiert werden können. Ein solches Fahrzeug muss aber in Eriswil auch manövrierfähig sein und sollte von möglichst vielen Feuerwehrleuten gefahren werden können.
Diverse Gespräche wurden geführt, Fahrzeuge besichtigt und Alternativen zusammen mit Fahrzeugbauern in der Region geprüft. Im Vordergrund steht die Anschaffung eines Schiltrac- oder Muli-Fahrzeug mit einem Aufbau "Schlauchausleger". Das neue Fahrzeug soll bereits im nächsten Jahr gekauft werden.
Kreditberechnung und finanzielle Auswirkungen
Die Kosten setzen sich wie folgt zusammen (inkl. MwSt):
Anschaffung Fahrzeug Fr. 100'000.00
Aufbau Schlauchausleger Fr. 85'000.00
Unvorhergesehenes / Reserve Fr. 10'000.00
Total Fr. 195'000.00
Die Folgekosten des Ersatz Fahrzeug Hinterdorf (Schlauchtransporter) belasten den Allgemeinen Haushalt während 20 Jahren jährlich um Fr. 9'750.00.
Antrag Gemeinderat
Der Gemeinderat beantragt, einen Verpflichtungskredit über Fr. 195'000.- zu sprechen für die Anschaffung eines Schlauchtransportfahrzeugs.
4. Genehmigung Budget 2025, Festlegung der Steueranlage für die Gemeindesteuern und Liegenschaftssteuer pro 2025, die Feuerwehrdienst-Ersatzabgabe sowie Orientierung über das Investitionsbudget 2025 und die Finanzplanung 2024 – 2029
Das vorliegende Budget ist mit einer Steueranlage von 1.79 Einheiten berechnet. Ein Steuerzehntel beträgt im Jahr 2025 knapp Fr. 190'000.00. Der Allgemeine Haushalt schliesst wie folgt ab:
Betrieblicher Aufwand | Fr. | 4'992'811.00 |
Betrieblicher Ertrag | Fr. | 4'453'017.00 |
ERGEBNIS AUS BETRIEBLICHER TÄTIGKEIT | Fr. | - 539'794.00 |
Finanzaufwand | Fr. | 39'820.00 |
Finanzertrag | Fr. | 74'960.00 |
ERGEBNIS AUS FINANZIERUNG | Fr. | 35'140.00 |
OPERATIVES ERGEBNIS | Fr. | - 504'654.00 |
Ausserordentlicher Aufwand | Fr. | 0.00 |
Ausserordentlicher Ertrag | Fr. | 21'690.00 |
AUSSERORDENTLICHES ERGEBNIS | Fr. | 21'690.00 |
GESAMTERGEBNIS ERFOLGSRECHNUNG | Fr. | - 482'964.00 |
Die einseitige Spezialfinanzierung Feuerwehr schliesst mit einem Aufwandüberschuss von Fr. 72'540.00 ab.
Die Spezialfinanzierungen schliessen wie folgt ab:
- Wasserversorgung Aufwandüberschuss Fr. - 130'920.00
- Abwasserentsorgung Ertragsüberschuss Fr. 91'100.00
- Abfallentsorgung Aufwandüberschuss Fr. - 32'060.00
- Grabpflegefonds Aufwandüberschuss Fr. - 5'500.00
- Gemeindewald Aufwandüberschuss Fr. - 12'600.00
- Elektrizitätsversorgung Aufwandüberschuss Fr. - 65'383.00
- Allmendgärten Ertragsüberschuss Fr. 20.00
Der Gesamthaushalt schliesst mit einem Aufwandüberschuss von Fr. 482'944.00 ab.
5. Rahmenkredit Güterwegsanierung und Erweiterung Meteorwasserleitung Wässerig; Kenntnisnahme Abrechnung
Die Gemeindeversammlung hat am 6. Juni 2018 einen Verpflichtungskredit für die Güterwegsanierung und Erweiterung der Regenabwasserleitung Wässerig gesprochen. Die Kreditabrechnung konnte am 13. Juni 2024 vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen werden.
Die Verpflichtungskreditabrechnung Güterwegsanierung und Erweiterung Meteorwasserleitung Wässerig schliesst mit Ausgaben von total brutto Fr. 187'060.05 und einer Kreditunterschreitung von brutto Fr. 162'939.95 ab.
6. Rahmenkredit Kanalsanierungen und Instandsetzungen (GEP Massnahmen 2018/2019);Kenntnisnahme Abrechnung
Die Gemeindeversammlung hat am 6. Juni 2018 einen Verpflichtungskredit für die Kanalsanierungen und Instandsetzungen (GEP Massnahmen 2018/2019) gesprochen. Die Kreditabrechnung konnte am 13. Juni 2024 vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen werden.
Die Verpflichtungskreditabrechnung Kanalsanierungen und Instandsetzungen (GEP Massnahmen 2018/2019) schliesst mit Ausgaben von brutto Fr. 209'085.72 und einer Kreditunterschreitung von brutto Fr. 30'914.28 ab.
7. Verpflichtungskredit Erneuerung Steuerung Zentrale Dorf; Kenntnisnahme Abrechnung
Die Gemeindeversammlung hat am 5. Dezember 2018 einen Verpflichtungskredit für die Erneuerung Steuerung Zentrale Dorf der Wasserversorgung gesprochen. Die Kreditabrechnung konnte am 13. Juni 2024 vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen werden.
Die Verpflichtungskreditabrechnung für die Erneuerung Steuerung Zentrale Dorf der Wasserversorgung schliesst mit Ausgaben von brutto Fr. 166'569.40 und einer Kreditunterschreitung von brutto Fr. 23'430.60 ab.
8. Verschiedenes / Verabschiedungen
Die Unterlagen zu den Traktanden liegen während 30 Tagen vor der Versammlung bei der Gemeindeschreiberei zur Einsichtnahme auf. Beschwerden gegen Beschlüsse der Gemeindeversammlung sind innert 30 Tagen nach der Gemeindeversammlung beim Regierungsstatthalteramt Oberaargau, Schloss, 3380 Wangen an der Aare einzureichen.
Stimmberechtigte und Gäste sind freundlich zur Gemeindeversammlung und dem anschliessenden Apéro eingeladen.
Botschaft in der NEZ