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Gemeindeversammlungen

Gemeindeversammlung vom 4. Dezember 2024

Die nächste Gemeindeversammlung findet am 4. Dezember 2024, 2000 Uhr, im Mehrzweckraum statt. 

Traktanden:

1. Gesamterneuerungswahlen für die Amtsdauer 2025 - 2028; Wahl Gemeindepräsident/in

Am 24. November 2024 finden die Gemeinde-Urnenwahlen statt. Aus dem Kreis der fünf gewählten Gemeinderatsmitglieder ist an der Gemeindeversammlung die Gemeindepräsidentin oder der Gemeindepräsident zu wählen. Dies geschieht im Mehrheitswahlsystem (Majorz) und zwar in geheimer Abstimmung. Wer in den Gemeinderat gewählt ist, wird direkt im Anschluss an die Ausmittlung am 24. November 2024 veröffentlicht.

 

2. Wahl des Rechnungsprüfungsorgans für die Amtsdauer 2025 - 2028

Auch die Amtsdauer des Rechnungsprüfungsorgans läuft aus. Bereits seit 12 Jahren prüft die ROD Treuhand AG aus Urtenen-Schönbühl die Gemeinderechnung. Wegen der Amtszeitbeschränkung muss deshalb eine andere Firma beauftragt werden. Auch diese Wahl wird in geheimer Abstimmung durchgeführt. Folgende Offerten liegen vor:

  • BDO AG, 3401 Burgdorf                                                  Fr. 6'000.00
  • PKO Treuhand GmbH, Lohn-Ammannsegg                    Fr. 4'972.60
  • T+R AG, Gümligen                                                          Fr. 8'215.60
  •   Antrag Gemeinderat

Der Gemeinderat beantragt, die PKO Treuhand GmbH, Lohn-Ammannsegg, als Rechnungsprüfungsorgan für die Amtsdauer 2025-2028 zu wählen. 

 

3. Verpflichtungskredit Schlauchtransportfahrzeug; Beschluss

Das Fahrzeug im Hinterdorf muss altershalber ersetzt werden. Der Gemeinderat hat einen Ausschuss eingesetzt, welcher sich intensiv damit auseinandergesetzt hat, ein geeignetes Modell als Nachfolger für den Toyota Hiace zu finden. Anforderung an das Fahrzeug ist, dass mehr Schlauch transportiert werden kann. In Vergangenheit hat sich nämlich gezeigt, dass Wasser über grössere Strecken transportiert werden muss. Dies weil aufgrund der klimatischen Entwicklung mit zunehmenden Trockenheitsperioden gerechnet werden muss.

Mehr Schlauch bedeutet aber auch mehr Gewicht. Dieses muss entweder mit einem schweren Fahrzeug oder einem Anhänger transportiert werden können. Ein solches Fahrzeug muss aber in Eriswil auch manövrierfähig sein und sollte von möglichst vielen Feuerwehrleuten gefahren werden können.

Diverse Gespräche wurden geführt, Fahrzeuge besichtigt und Alternativen zusammen mit Fahrzeugbauern in der Region geprüft. Im Vordergrund steht die Anschaffung eines Schiltrac- oder Muli-Fahrzeug mit einem Aufbau "Schlauchausleger". Das neue Fahrzeug soll bereits im nächsten Jahr gekauft werden.

Kreditberechnung und finanzielle Auswirkungen
Die Kosten setzen sich wie folgt zusammen (inkl. MwSt):

Anschaffung Fahrzeug                                                                                                Fr.    100'000.00
Aufbau Schlauchausleger                                                                                           Fr.      85'000.00
Unvorhergesehenes / Reserve                                                                                   Fr.      10'000.00
Total                                                                                                                            Fr.   195'000.00

Die Folgekosten des Ersatz Fahrzeug Hinterdorf (Schlauchtransporter) belasten den Allgemeinen Haushalt während 20 Jahren jährlich um Fr. 9'750.00.

Antrag Gemeinderat
Der Gemeinderat beantragt, einen Verpflichtungskredit über Fr. 195'000.- zu sprechen für die Anschaffung eines Schlauchtransportfahrzeugs.

 

4. Genehmigung Budget 2025, Festlegung der Steueranlage für die Gemeindesteuern und Liegenschaftssteuer pro 2025, die Feuerwehrdienst-Ersatzabgabe  sowie Orientierung über das Investitionsbudget 2025 und die Finanzplanung 2024 – 2029

Das vorliegende Budget ist mit einer Steueranlage von 1.79 Einheiten berechnet. Ein Steuerzehntel beträgt im Jahr 2025 knapp Fr. 190'000.00. Der Allgemeine Haushalt schliesst wie folgt ab:

Betrieblicher Aufwand  Fr.4'992'811.00
Betrieblicher Ertrag Fr. 4'453'017.00
ERGEBNIS AUS BETRIEBLICHER TÄTIGKEIT Fr. - 539'794.00
Finanzaufwand    Fr.    39'820.00
Finanzertrag Fr.74'960.00
ERGEBNIS AUS FINANZIERUNG  Fr.35'140.00
OPERATIVES ERGEBNIS  Fr.- 504'654.00
Ausserordentlicher Aufwand     Fr.0.00
Ausserordentlicher Ertrag   Fr.21'690.00
AUSSERORDENTLICHES ERGEBNIS    Fr.21'690.00
GESAMTERGEBNIS ERFOLGSRECHNUNG Fr.- 482'964.00

Die einseitige Spezialfinanzierung Feuerwehr schliesst mit einem Aufwandüberschuss von Fr.  72'540.00 ab.

Die Spezialfinanzierungen schliessen wie folgt ab:

  • Wasserversorgung                 Aufwandüberschuss                  Fr.  - 130'920.00
  • Abwasserentsorgung            Ertragsüberschuss                     Fr.      91'100.00
  • Abfallentsorgung                    Aufwandüberschuss                  Fr.    - 32'060.00
  • Grabpflegefonds                     Aufwandüberschuss                  Fr.      - 5'500.00
  • Gemeindewald                        Aufwandüberschuss                  Fr.    - 12'600.00
  • Elektrizitätsversorgung          Aufwandüberschuss                  Fr.    - 65'383.00
  • Allmendgärten                        Ertragsüberschuss                     Fr.              20.00

Der Gesamthaushalt schliesst mit einem Aufwandüberschuss von Fr. 482'944.00 ab.

 

5. Rahmenkredit Güterwegsanierung und Erweiterung Meteorwasserleitung Wässerig; Kenntnisnahme Abrechnung

Die Gemeindeversammlung hat am 6. Juni 2018 einen Verpflichtungskredit für die Güterwegsanierung und Erweiterung der Regenabwasserleitung Wässerig gesprochen. Die Kreditabrechnung konnte am 13. Juni 2024 vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen werden.

 

Die Verpflichtungskreditabrechnung Güterwegsanierung und Erweiterung Meteorwasserleitung Wässerig schliesst mit Ausgaben von total brutto Fr. 187'060.05 und einer Kreditunterschreitung von brutto Fr. 162'939.95 ab.

 

6. Rahmenkredit Kanalsanierungen und Instandsetzungen (GEP Massnahmen 2018/2019);Kenntnisnahme Abrechnung

Die Gemeindeversammlung hat am 6. Juni 2018 einen Verpflichtungskredit für die Kanalsanierungen und Instandsetzungen (GEP Massnahmen 2018/2019) gesprochen. Die Kreditabrechnung konnte am 13. Juni 2024 vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen werden.

Die Verpflichtungskreditabrechnung Kanalsanierungen und Instandsetzungen (GEP Massnahmen 2018/2019) schliesst mit Ausgaben von brutto Fr. 209'085.72 und einer Kreditunterschreitung von brutto Fr. 30'914.28 ab.

 

7. Verpflichtungskredit Erneuerung Steuerung Zentrale Dorf; Kenntnisnahme Abrechnung

Die Gemeindeversammlung hat am 5. Dezember 2018 einen Verpflichtungskredit für die Erneuerung Steuerung Zentrale Dorf der Wasserversorgung gesprochen. Die Kreditabrechnung konnte am 13. Juni 2024 vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen werden.

Die Verpflichtungskreditabrechnung für die Erneuerung Steuerung Zentrale Dorf der Wasserversorgung schliesst mit Ausgaben von brutto Fr. 166'569.40 und einer Kreditunterschreitung von brutto Fr. 23'430.60 ab.

 

8. Verschiedenes / Verabschiedungen

 

Die Unterlagen zu den Traktanden liegen während 30 Tagen vor der Versammlung bei der Gemeindeschreiberei zur Einsichtnahme auf. Beschwerden gegen Beschlüsse der Gemeindeversammlung sind innert 30 Tagen nach der Gemeindeversammlung beim Regierungsstatthalteramt Oberaargau, Schloss, 3380 Wangen an der Aare einzureichen.

Stimmberechtigte und Gäste sind freundlich zur Gemeindeversammlung und dem anschliessenden Apéro eingeladen.

 

Botschaft in der NEZ 

Gemeindeversammlung vom 5. Juni 2024

Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 5. Juni 2024  wurde vom 13. Juni 2024 bis am 15. Juli 2024 öffentlich aufgelegt. Es gingen keine Einsprachen ein. Der Gemeinderat hat das Protokoll am 18. Juli 2024 gemäss Art. 61 des Organisationsreglementes der Einwohnergemeinde Eriswil genehmigt.. 

Traktanden:

  1. Genehmigung Jahresrechnung 2023
  2. Beschluss Änderung Anhang II Personalreglement
    Änderung gemäss Beschluss Gemeindeversammlung
    Änderung (Antrag Gemeinderat)
    altes/gültiges Reglement
  3. Verschiedenes

Präsentation Gemeindeversammlung
Botschaft: Text in der Neuen Eriswiler Zeitung

Gemeindeversammlung vom 29. November 2023

Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 29. November 2023 wurde vom 7. Dezember 2023 bis zum 8. Januar 2024 vorschriftsgemäss bei der Gemeindeverwaltung Eriswil öffentlich aufgelegt. Es gingen keine Einsprachen ein. Der Gemeinderat hat das Protokoll am 18. Januar 2024 gemäss Art. 61 des Organisationsreglements der Einwohnergemeinde Eriswil genehmigt.

Traktanden:

  1. Genehmigung Budget 2024, Festlegung der Steueranlage und Liegenschaftssteuer pro 2024 sowie Orientierung über das Investitionsbudget 2024 und die Finanzplanung 2023 – 2028
  2. Verpflichtungskredit Sanierung Ahornstrasse im Ahornwald, Beschluss
  3. Rahmenkredit Erschliessung Schwende, Neubau Kanalisationsleitung bis Brücke,
    Sanierung der Strasse, Beschluss
  4. Verpflichtungskredit Verkabelung Winkelmatt – Knubel – Küferhüsli, Beschluss
  5. Rahmenkredit Erschliessung Stegmatt, Verkabelung und Verlegung Wasserleitung,
    Beschluss
  6. Verschiedenes

Präsentation Gemeindeversammlung
Botschaft: Text in der Neuen Eriswiler Zeitung

Gemeindeversammlung vom 7. Juni 2023

Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 7. Juni 2023 wurde vom 23. Juni bis 24. Juli 2023 vorschriftsgemäss bei der Gemeindeverwaltung Eriswil öffentlich aufgelegt. Es gingen keine Einsprachen ein. Der Gemeinderat hat das Protokoll am 16. August 2023 gemäss Art. 61 des Organisationsreglementes der Einwohnergemeinde Eriswil genehmigt. Dies wurde im Anzeiger vom 24. August 2023 öffentlich bekannt gemacht. 

Traktanden

  1. Genehmigung Jahresrechnung 2022
  2. Beschluss Abfallreglement
  3. Beschluss Rahmenkredit Sanierung Mühlematte-Strasse
    • Beschluss Kredit Zählerersatz mit intelligentem Messsystem (Smart-Meter)
    • Verschiedenes

    Präsentation

    Botschaft: Text in der Neuen Eriswiler Zeitung

     

    Unterlagen zum Abfallreglement (Traktandum 2):

    Unterlagen zur Sanierung Mühlematte-Strasse (Traktandum 3)

    Unterlagen zur Kreditvorlage Zähleranschaffung (Traktandum 4)

     

    Gemeindeversammlung vom 30. November 2022

    Protokoll

    Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 30. November 2022 wurde vom 8. Dezember 2022 bis zum 9. Januar 2023 vorschriftsgemäss in der Gemeindeverwaltung öffentlich aufgelegt. Es gingen keine Einsprachen ein. Der Gemeinderat hat das Protokoll am 19. Januar 2023 gemäss Art. 61 des Organisationsreglementes der Einwohnergemeinde Eriswil genehmigt. Dies wurde im Anzeiger vom 26. Januar 2023 öffentlich bekannt gemacht. 

    Traktanden

    1. Genehmigung Budget 2023, Festlegung der Steueranlage und Liegenschaftssteuer pro 2023 sowie Orientierung über das Investitionsbudget 2023 und die Finanzplanung 2022 – 2027
    2. Verkabelung Allmend; Beschluss Verpflichtungskredit
      Auflage: Technischer Bericht und Vorprojektplan
    3. Anschaffung Schulmobiliar; Beschluss Verpflichtungskredit
    4. Verschiedenes

    Präsentation / Foliensatz
    Botschaft: Text in der Neuen Eriswiler Zeitung

     

     

    Gemeindeversammlung vom 8. Juni 2022

    Protokoll

    Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 8. Juni 2022 wurde innerhalb von zehn Arbeitstagen nach der Versammlung öffentlich aufgelegt. Während dieser Auflagefrist, welche vom 17. Juni bis am 18. Juli 2022 erfolgt ist, gingen keine Einsprachen ein. Der Gemeinderat hat das Protokoll am 17. August 2022 gemäss Art. 61 des Organisationsreglements der Einwohnergemeinde Eriswil genehmigt. Dies wurde im Anzeiger vom 25. August 2022 öffentlich bekannt gemacht. Das Protokoll kann hier heruntergeladen werden.

    Traktanden

    1. Genehmigung Jahresrechnung 2021  
    2. Änderung Reglement über die Abgabe von Betreuungsgutscheinen; Beschluss
    3. Verpflichtungskreditabrechnung Strassensanierung Lisihaus-Küferhüsli und Lisihaus – Tröglikehr ; Kenntnisnahme
    4. Abrechnung des Rahmenkredites Sanierung Ahornstrasse Lindli bis Ahornwald; Kenntnisnahme
    5. Verschiedenes

    Päsentation / Foliensatz
    Botschaft

    Gemeindeversammlung vom 1. Dezember 2021

    Protokoll

    Das Protokoll wurde an der Gemeinderatssitzung vom 26. Januar genehmigt. Es kann hier heruntergeladen werden. 

    Traktanden

    1. Genehmigung Budget 2022, Festlegung der Steueranlage und Liegenschaftssteuer pro 2022 sowie Orientierung über das Investitionsbudget 2022 und die Finanzplanung 2021 – 2026
    2. Beschluss Rahmenkredit von Fr. 841'000.--  für die Sanierung der Ahornstrasse 37 bis Kloster inklusive Werkleitungen (Wasser, Abwasser, Elektro und Strassenbeleuchtung)
      Projektplan
    3. Beschluss Verpflichtungskredit von Fr. 320'000.--  für den Ersatz der Trafostation Ahornstrasse 31 und den Ersatz der bestehenden Freileitung entlang des Schwendibaches durch ein Kabelleitungsnetzes zwischen der Ahornstrasse 9 und 61
      Projektplan
    4. Verschiedenes

    Präsentation / Foliensatz​​​​​​​
    Botschaft

     

    Gemeindeversammlung 2. Juni 2021

    Genehmigung Protokoll der Gemeindeversammlung vom 2. Juni 2021

    Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 2. Juni 2021 wurde innerhalb von zehn Arbeitstagen nach der Versammlung, in der Zeit vom 10. Juni bis 12. Juli 2021, öffentlich aufgelegt. Während der Auflagefrist sind keine Einsprachen eingegangen. Der Gemeinderat hat das Protokoll am 16. August 2021 gemäss Art. 61 Abs. 3 Organisationsreglement Eriswil genehmigt.


    Protokoll der Gemeindeversammlung vom 2. Juni 2021

    Gestützt auf Art. 61 Organisationsreglement OgR Eriswil ist das Protokoll der Gemeindever­samm­lung spätestens zehn Arbeitstage nach der Versammlung während 30 Tagen öf­fentlich aufzulegen. In der Zeit vom 10. Juni bis 12. Juli 2021 liegt das Protokoll bei der Gemeindeverwaltung Eriswil auf oder kann hier heruntergeladen werden. Während der Auflage kann beim Gemein­derat Eriswil schriftlich Einsprache erhoben wer­den. Über allfällige Einsprachen entschei­det der Gemeinderat. Nach der Auflagefrist wird das Protokoll durch den Gemeinderat genehmigt.


    Ordentliche Gemeindeversammlung vom Mittwoch, 2. Juni 2021, 20.00 Uhr, Mehrzweckhalle, Eriswil. Traktanden:

    1. Genehmigung Jahresrechnung 2020
    2. Zustandsaufnahmen private Abwasseranlagen; Genehmigung Verpflichtungskredit Fr. 730'000.00
    3. Änderung Art. 46 Reglement über die Abgabe elektrischer Energie; Genehmigung
    4. Verpflichtungskreditabrechnung Strassen- und Leitungssanierung Friedhof bis Ahornstrasse 37; Kenntnisnahme
    5. Verschiedenes

    Die Unterlagen zu den Traktanden liegen während 30 Tagen vor der Versammlung bei der Gemeindeschreiberei zur Einsichtnahme auf und können auf der Webseite der Einwohnergemeinde Eriswil (www.eriswil.ch) heruntergeladen werden. Beschwerden gegen Beschlüsse der Gemeindeversammlung sind innert 30 Tagen nach der Gemeindever­sammlung beim Regierungsstatthalteramt Oberaargau in Wangen an der Aare einzu­reichen.

    Die Stimmberechtigten sind freundlich zur Gemeindeversammlung eingeladen. Die Versammlungsteilnehmer werden gebeten, zwecks Registrierung frühzeitig zu erscheinen oder sich bereits vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung zu registrieren.Bitte beachten Sie das gültige Schutzkonzept.

    Schutzkonzept Gemeindeversammlung 2. Juni 2021


    Aktenauflage

    Bericht NEZ für Gemeindeversammlung vom 2. Juni 2021

    1. Genehmigung Jahresrechnung 2020
    2. Zustandsaufnahmen private Abwasseranlagen; Genehmigung Verpflichtungskredit Fr. 730'000.00 (Konzept / Plan Zoneneinteilung)
    3. Änderung Art. 46 Reglement über die Abgabe elektrischer Energie; Genehmigung (Reglement / Synopse Art. 46)
    4. Verpflichtungskreditabrechnung Strassen- und Leitungssanierung Friedhof bis Ahornstrasse 37; Kenntnisnahme
    5. Verschiedenes (keine Akten)

    Für weitere oder ausführlichere Informationen steht die Gemeindeverwaltung Eriswil (062 959 50 00 oder gemeindeverwaltung@eriswil.ch) gerne zur Verfügung.

    Gemeinderat Eriswil

    Gemeindeversammlung 2. Dezember 2020

    Genehmigung Protokoll der Gemeindeversammlung vom 2. Dezember 2020

    Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 2. Dezember 2020 wurde innerhalb von zehn Arbeitstagen nach der Versammlung, in der Zeit vom 10. Dezember 2020 bis 11. Januar 2021, öffentlich aufgelegt. Während der Auflagefrist sind keine Einsprachen eingegangen. Der Gemeinderat hat das Protokoll an der Sitzung vom 27. Januar 2021 gemäss Art. 61 Abs. 3 Organisationsreglement Eriswil genehmigt.
    Gemeinderat Eriswil


    Protokoll der Gemeindeversammlung vom 2. Dezember 2020

    Gestützt auf Art. 61 Organisationsreglement OgR Eriswil ist das Protokoll der Gemeindever­samm­lung spätestens zehn Arbeitstage nach der Versammlung während 30 Tagen öf­fentlich aufzulegen. In der Zeit vom 10. Dezember 2020 bis 11. Januar 2021 liegt das Protokoll bei der Gemeindeverwaltung Eriswil auf oder kann hier heruntergeladen werden. Während der Auflage kann beim Gemein­derat Eriswil schriftlich Einsprache erhoben wer­den. Über allfällige Einsprachen entschei­det der Gemeinderat. Nach der Auflagefrist wird das Protokoll durch den Gemeinderat genehmigt.
    Gemeinderat Eriswil


    Ordentliche Gemeindeversammlung vom Mittwoch, 2. Dezember 2020, 20.00 Uhr, in der Mehrzweckhalle, Eriswil. Traktanden:

    1. Gesamterneuerungswahlen für die Amtsdauer 2021 - 2024; Wahl Gemeindepräsident/in
    2. Wahl des Rechnungsprüfungsorgans für die Amtsdauer 2021 – 2024
    3. Beratung und Beschlussfassung über die Teilrevision der Ortsplanung
    4. Genehmigung Budget 2021, Festlegung der Steueranlage und Liegenschaftssteuer pro 2021 sowie Orientierung über das Investitionsbudget 2021 und die Finanzplanung 2020 – 2025
    5. Verschiedenes
      - Verabschiedungen

    Die Unterlagen zu den Traktanden liegen während 30 Tagen vor der Versammlung bei der Gemeindeschreiberei zur Einsichtnahme auf und können auf der Webseite der Ein­wohnergemeinde Eriswil (www.eriswil.ch) heruntergeladen werden. Beschwerden gegen Beschlüsse der Gemeindeversammlung sind innert 30 Tagen nach der Gemeindever­sammlung beim Regierungsstatthalteramt Oberaargau in Wangen an der Aare einzu­reichen.

    Gestützt auf den Entscheid des Regierungsrats vom 7. Oktober 2020 gilt in öffentlichen Innenräumen die Tragepflicht von Hygienemasken. Diese werden beim Eingang kostenlos bereitgestellt. Die Teilnehmer werden gebeten, sich möglichst vorgängig bei der Gemeindeverwaltung oder per E-Mail (gemeindeverwaltung@eriswil.ch) zu registrieren. Bitte teilen Sie uns dazu folgende Angaben mit: Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum, Telefonnummer und E-Mailadresse.

    Covid-19 Schutzkonzept; Gemeindeversammlung 02.12.2020

    Ein Teilnahme ist auch ohne vorgängige Registrierung möglich. Die Stimmberechtigten sind freundlich zur Gemeindeversammlung eingeladen.


    Aktenauflage

    Bericht NEZ für Gemeindeversammlung vom 2. Dezember 2020

    1. Gesamterneuerungswahlen für die Amtsdauer 2021 - 2024; Wahl Gemeindepräsident/in (keine Akten)
    2. Wahl des Rechnungsprüfungsorgans für die Amtsdauer 2021 – 2024 (keine Akten)
    3. Beratung und Beschlussfassung über die Teilrevision der Ortsplanung (Zonenplan, Zonenplan Gewässerraum, Schutzplan, Baureglement, Erläuterungsbericht)
    4. Genehmigung Budget 2021, Festlegung der Steueranlage und Liegenschaftssteuer pro 2021 sowie Orientierung über das Investitionsbudget 2021 und die Finanzplanung 2020 – 2025
    5. Verschiedenes (keine Akten)

    Für weitere oder ausführlichere Informationen steht die Gemeindeverwaltung Eriswil (062 959 50 00 oder gemeindeverwaltung@eriswil.ch) gerne zur Verfügung.

    Gemeinderat Eriswil

    Gemeindeversammlung vom 24. Juni 2020

    Genehmigung Protokoll der Gemeindeversammlung vom 24. Juni 2020

    Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 24. Juni 2020 wurde innerhalb von zehn Arbeitstagen nach der Versammlung, in der Zeit vom 2. Juli bis 3. August 2020, öffentlich aufgelegt. Während der Auflagefrist sind keine Einsprachen eingegangen. Der Gemeinderat hat das Protokoll am 12. August 2020 gemäss Art. 61 Abs. 3 Organisationsreglement Eriswil genehmigt.

     


    Protokoll der Gemeindeversammlung vom 24. Juni 2020

    Gestützt auf Art. 61 Organisationsreglement OgR Eriswil ist das Protokoll der Gemeindever­samm­lung spätestens zehn Arbeitstage nach der Versammlung während 30 Tagen öf­fentlich aufzulegen. In der Zeit vom 2. Juli bis 3. August 2020 liegt das Protokoll bei der Gemeindeverwaltung Eriswil auf oder kann hier heruntergeladen werden. Während der Auflage kann beim Gemein­derat Eriswil schriftlich Einsprache erhoben wer­den. Über allfällige Einsprachen entschei­det der Gemeinderat. Nach der Auflagefrist wird das Protokoll durch den Gemeinderat genehmigt.

    Gemeinderat Eriswil

     


    Der Gemeinderat hält am vorgesehenen Datum fest und wird die Gemeindeversammlung am 24. Juni 2020 durchführen. Das für die Versammlung erstellte Schutzkonzept kann auf der Gemeindeverwaltung oder hier eingesehen werden. Die Versammlungsteilnehmer werden gebeten, zwecks Registrierung frühzeitig zu erscheinen.

     

    Traktanden: Ordentliche Gemeindeversammlung vom Mittwoch, 24. Juni 2020, 20.00 Uhr, Mehr­zweckraum, Eriswil.

    1. Genehmigung Jahresrechnung 2019
    2. Reglement über die Abgabe von Betreuungsgutscheinen; Genehmigung
    3. Verpflichtungskreditabrechnung Strassen- und Leitungssanierung Gass; Kenntnisnahme
    4. Verpflichtungskreditabrechnung Erneuerung Hard- und Software Gemeindeverwaltung; Kenntnisnahme
    5. Verschiedenes

    Die Unterlagen zu den Traktanden liegen während 30 Tagen vor der Versammlung bei der Gemeindeschreiberei (Öffnungszeiten können während der ausserordentlichen Lage abweichen) zur Einsichtnahme auf und können auf der Webseite der Ein­wohnergemeinde Eriswil (www.eriswil.ch) heruntergeladen werden. Beschwerden gegen Beschlüsse der Gemeindeversammlung sind innert 30 Tagen nach der Gemeindever­sammlung beim Regierungsstatthalteramt Oberaargau in Wangen an der Aare einzu­reichen. Die Stimmberechtigten sind freundlich zur Gemeindeversammlung eingeladen.


    Aktenauflage

    Bericht NEZ für die Gemeindeversammlung vom 24. Juni 2020

    1. Genehmigung Jahresrechnung 2019
    2. Reglement über die Abgabe von Betreuungsgutscheinen; Genehmigung
    3. Verpflichtungskreditabrechnung Strassen- und Leitungssanierung Gass; Kenntnisnahme
    4. Verpflichtungskreditabrechnung Erneuerung Hard- und Software Gemeindeverwaltung; Kenntnisnahme
    5. Verschiedenes (keine Akten)

    Für weitere oder ausführlichere Informationen steht die Gemeindeverwaltung Eriswil (062 959 50 00 oder gemeindeverwaltung@eriswil.ch) gerne zur Verfügung.

     

    Gemeinderat Eriswil

    Gemeindeversammlung vom 4. Dezember 2019

    Genehmigung Protokoll der Gemeindeversammlung vom 4. Dezember 2019

    Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 4. Dezember 2019 wurde innerhalb von zehn Arbeitstagen nach der Versammlung, in der Zeit vom 12. Dezember 2019 bis 13. Januar 2020, öffentlich aufgelegt. Während der Auflagefrist sind keine Einsprachen eingegangen. Der Gemeinderat hat das Protokoll an der Sitzung vom 29. Januar 2020 gemäss Art. 61 Abs. 3 Organisationsreglement Eriswil genehmigt.


    Protokoll der Gemeindeversammlung vom 4. Dezember 2019

    Gestützt auf Art. 61 Organisationsreglement OgR Eriswil ist das Protokoll der Gemeindever­samm­lung spätestens zehn Arbeitstage nach der Versammlung während 30 Tagen öf­fentlich aufzulegen. In der Zeit vom 12. Dezember 2019 bis 13. Januar 2020 liegt das Protokoll bei der Gemeindeverwaltung Eriswil auf oder kann auf der Webseite heruntergeladen werden. Während der Auflage kann beim Gemein­derat Eriswil schriftlich Einsprache erhoben wer­den. Über allfällige Einsprachen entschei­det der Gemeinderat. Nach der Auflagefrist wird das Protokoll durch den Gemeinderat genehmigt

    Protokoll Gemeindeversammlung 4. Dezember 2019


    Information Beschlüsse

    Beschlussfassungen zu den Geschäften der Gemeindeversammlung vom 4. Dezember 2019.


    Traktanden: Ordentliche Gemeindeversammlung vom Mittwoch, 4. Dezember 2019, 20.00 Uhr, im Mehrzweckraum, Eriswil

    1. Genehmigung Budget 2020, Festlegung der Steueranlage und Liegenschaftssteuer pro 2020 sowie Orientierung über das Investitionsbudget 2020 und die Finanzplanung 2019 – 2024
    2. Reglement über die Spezialfinanzierung Vorfinanzierung periodengerechte Abgrenzung Lastenausgleich Sozialhilfe; Genehmigung
    3. Verkabelung Gebiet Hürnlis ab Trafostation (TS) Spissachen 9 und 16kV Ringschluss zu TS Langete 7; Genehmigung Verpflichtungskredit von Fr. 300‘000.00
    4. Verschiedenes

    Die Unterlagen zu den Traktanden liegen während 30 Tagen vor der Versammlung bei der Gemeindeschreiberei zur Einsichtnahme auf und können auf der Webseite der Ein­wohnergemeinde Eriswil (www.eriswil.ch) heruntergeladen werden. Beschwerden gegen Beschlüsse der Gemeindeversammlung sind innert 30 Tagen nach der Gemeindever­sammlung beim Regierungsstatthalteramt Oberaargau in Wangen an der Aare einzu­reichen.Die Stimmberechtigten sind freundlich zur Gemeindeversammlung eingeladen. Im Anschluss an die Gemeindeversammlung wird ein Apéro offeriert.


    Aktenauflage

    Bericht NEZ für Gemeindeversammlung vom 4. Dezember 2019

    1. Genehmigung Budget 2020, Festlegung der Steueranlage und Liegenschaftssteuer pro 2020 sowie Orientierung über das Investitionsbudget 2020 und die Finanzplanung 2019 bis 2024
    2. Reglement über die Spezialfinanzierung Vorfinanzierung periodengerechte Abgrenzung Lastenausgleich Sozialhilfe; Genehmigung
    3. Verkabelung Gebiet Hürnlis ab Trafostation (TS) Spissachen 9 und 16kV Ringschluss zu TS Langete 7; Genehmigung Verpflichtungskredit von Fr. 300‘000.00 (Plan / Kostenschätzung)
    4. Verschiedenes (keine Akten)

    Für weitere oder ausführlichere Informationen steht die Gemeindeverwaltung Eriswil (062 959 50 00 oder gemeindeverwaltung@eriswil.ch) gerne zur Verfügung.

    Gemeinderat Eriswil

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